Der Vorschlag zielt auf die Stärkung des EU-Frühwarnsystems und des Risikobewertungsverfahrens sowie auf die Vereinheitlichung der Verfahren zur Gewährleistung eines wirksameren und rascheren Vorgehens ab.

09/2016

Im vergangenen Jahrzehnt war ein massiver Anstieg neuer psychoaktiver Substanzen sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit zu verzeichnen, und es gibt keine Anzeichen für die Abschwächung dieses Trends. 2015 wurden 100 neue Substanzen erstmals über das Frühwarnsystem der EU gemeldet, was zur Folge hatte, dass sich die Gesamtzahl der überwachten neuen Substanzen auf mehr als 560 erhöhte – mehr als 380 (70 Prozent) dieser Substanzen wurden allein in den letzten fünf Jahren entdeckt. 

 

Vor diesem Hintergrund legt die Europäische Kommission ihren „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 in Bezug auf den Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren für neue psychoaktive Substanzen (Dokument KOM/2016/547 vom 29. August 2016) vor. 

 

Der Vorschlag zielt auf die Stärkung des EU-Frühwarnsystems und des Risikobewertungsverfahrens sowie auf die Vereinheitlichung der Verfahren zur Gewährleistung eines wirksameren und rascheren Vorgehens ab. Zur Beschleunigung des Prozesses werden daher wesentlich kürzere Fristen im Vergleich zu dem derzeitigen System, das auf dem Beschluss 2005/387/JI des Rates basiert, eingeführt.  

 

Damit Informationen über neue psychoaktive Substanzen schnell und effizient zusammengetragen werden können, sollte die EMCDDA nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union unverzüglich Arbeitsvereinbarungen mit Europol, der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der Europäischen Chemikalienagentur und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit abschließen.  

 

Der Verordnungsvorschlag KOM/2016/547 ist im Internet verfügbar: 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2016:0547:FIN:DE:PDF