Die Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen ist nicht neu. In den Niederlanden wurde hierzu bereits am 1. Januar 2016 ein Pilotprojekt gestartet. In Finnland hat zum Jahreswechsel ein ähnliches Projekt begonnen. Was hält die Europäische Kommission von derartigen Vorstößen?

CO – 01/2017

Niederlande

In Utrecht erhalten 300 Menschen seit Anfang 2016 eine monatliche Zuwendung in Höhe von 1000 Euro. Es handelt sich dabei entweder um Sozialhilfeempfänger oder um Menschen, die den Betrag nach einem Anreiz- und Belohnungssystem oder gar völlig bedingungslos erhalten. Dahinter steht der Gedanke, das eine derartige Zuwendung die Kreativität zur Umsetzung beruflicher Ideen freisetzen könnte. Interessant sein wird, ob die Kreativität der Erwerbslosen so tatsächlich gesteigert werden kann oder ob sich nicht eher Kontrolle und Druck vom Arbeitsamt motivationsfördernd für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auswirken. 

Finnland

In Finnland erhält eine Gruppe von zufällig ausgesuchten arbeitslosen Menschen im Alter zwischen 25 und 58 Jahren ab dem Jahr 2017 ein Grundeinkommen in Höhe von 560 Euro. Daneben werden Leistungen wie Wohngeld weitergezahlt. Jeder Euro, der hinzuverdient wird, erhöht das monatliche Einkommen. Anders als beim Bezug von Sozialleistungen erfolgt keine Verrechnung des Hinzuverdienstes. So soll innerhalb des Projektrahmens von zwei Jahren herausgefunden werden, ob die Schaffung eines Grundeinkommens einen Anreiz zur Rückkehr in das Erwerbsleben darstellt und die Gesellschaft damit langfristig finanziell entlastet werden kann. 

Deutschland

In Deutschland haben seit dem Jahr 2014 etwa 40.000 Menschen das Grundeinkommen von 33 Menschen über ein Jahr über die Internetfinanzierungsseite Crowdfunding finanziert. 

Grundeinkommen als Anreiz?

Drei beispielhafte Ansätze, die sich jedoch im Kern alle mit der Frage beschäftigen, wie sich soziale Absicherung und Erwerbstätigkeit zueinander verhalten: Sind Menschen zur Erwerbstätigkeit bereit, wenn ihr Existenzminimum bereits sichergestellt ist? Die Ergebnisse der verschiedenen Experimente sind abzuwarten. Kritiker halten auch das bedingungslose Grundeinkommen nicht für gerecht. Wohlhabende Menschen brauchen es ihrer Meinung nach nicht und zahlen es – zumindest in Deutschland - indirekt über das Steuersystem zurück. Andererseits reicht ein Grundeinkommen vermutlich den Armen nicht zum Überleben, soll es denn finanzierbar bleiben. 

Was hält die EU-Kommission davon?

Am 15. Dezember äußerte sich die EU-Kommissarin Marianne Thyssen zur Frage der europaweiten Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Zusammenhang mit der Einführung einer Säule sozialer Rechte dahingehend, dass die EU-Kommission sowohl die genannten Pilotprojekte als auch die internationale Debatte zu diesem Thema im Allgemeinen gleichermaßen aufmerksam und mit großem Interesse verfolge. 

 

http://www.europarl.europa.eu/RegData/questions/reponses_qe/2016/007426/P8_RE(2016)007426_EN.pdf