In Deutsch­land gibt es kaum Sonder­re­ge­lungen für Arbeiter in anstren­genden oder gefähr­li­chen Jobs.

Dr. WSW – 01/2017

Das „European Social Policy Network“ hat 35 Länderberichte über Rentensysteme für Arbeiter in anstrengenden oder gefährlichen Jobs veröffentlicht, im Originaltitel: "ESPN Thematic Report on retirement regimes for workers in arduous or hazardous jobs“. Das Netzwerk wurde im Jahr 2014 gegründet und soll die EU-Kommission mit unabhängigen Informationen, Analysen und Expertise versorgen.  

 

Den deutschen Bericht hat Prof. Gerhard Bäcker von der Universität Essen-Duisburg verfasst. Im Unterschied zu manch anderen Ländern gibt es in Deutschland jedoch kaum Sonderregeln für einen vorgezogenen Ruhestand nach besonders belastenden Tätigkeiten. Abgesehen von zwei unerheblichen Außnahmen gibt es weder im allgemeinen Sozialschutzsystem Vorschriften oder Regelungen hierzu, noch im gesetzlichen Renten- und Alterssicherungssystem, insbesondere auch nicht dort wo auf anstrengende oder gefährliche Tätigkeiten oder auf spezielle Kategorien von Arbeitnehmern bezug genommen wird. Menschen, die anstrengende oder gefährliche Tätigkeiten ausüben, werden wie alle anderen Arbeiter im allgemeinen Rentensystem geführt. Deswegen gibt es auch keine rechtliche Definition oder eine Liste von speziellen Kategorien anstrengender oder gefährlicher Tätigkeiten.  

 

Der Bericht über Deutschland und weitere Länder ist im Internet abrufbar: 

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