EU-Kommission stellt Mittel zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einbeziehung der Gesundheitsförderung und der Prävention von Krankheiten in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen bereit.

TH – 02/2017

Ihr Gründungsvertrag verpflichtet die EU dazu, den Schutz der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und zusammen mit den EU-Ländern die öffentliche Gesundheit zu verbessern, Krankheiten zu verhindern und Gefahrenquellen für die physische und psychische Gesundheit zu begrenzen. 

Die EU-Gesundheitsstrategie „Gemeinsam für die Gesundheit“ unterstützt die allgemeinere Strategie Europa 2020. Europa 2020 hat eine intelligente, nachhaltige und inklusive Wirtschaft zum Ziel, die Wachstum für alle erzeugt. Eine der Grundvoraussetzungen hierfür ist eine gesunde Bevölkerung. Das dritte EU-Gesundheitsprogramm ist das wichtigste Instrument der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie. 

Zentrale Ziele des Programms

  • Gesundheitsförderung, Prävention von Krankheiten und Schaffung eines günstigen Umfelds für eine gesunde Lebensführung unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Einbeziehung von Gesundheitsfragen in alle Politikbereiche“; 
  • Schutz vor schwerwiegenden grenzübergreifenden Gesundheitsgefahren; 
  • Beitrag zu innovativen, effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystemen; 
  • Erleichterung des Zugangs zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung für alle EU-Bürgerinnen und Bürger. 

 

Das Aktionsprogramm Gesundheit ist nicht Teil des Rahmenprogramms HORIZONT 2020 und unterliegt daher eigenen Regeln für die Förderfähigkeit und Erstattung von Kosten. 

 

Das Programm basiert auf dem Prinzip der Kofinanzierung. In der Regel können maximal 60% der erstattungsfähigen Kosten aus EU-Mitteln erstattet werden. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 40% ihrer erstattungsfähigen Projektkosten wird von öffentlichen Einrichtungen in der Regel durch anteiligen Einsatz und Abrechnung von nicht drittmittelfinanzierten Personal erbracht. 

Arbeitsplan 2017

Die Umsetzung des dritten EU-Gesundheitsprogramms erfolgt mithilfe jährlicher Arbeitspläne, in denen prioritäre Bereiche und die Kriterien für die zu finanzierenden Maßnahmen festgelegt sind. Am 26. Januar 2017 hat die EU-Kommission den Arbeitsplan 2017 beschlossen.  

 

Die für 2017 vorgesehenen Mittel werden in 4 verschiedenen Förderformen vergeben, und teilen sich wie folgt auf: 

 

  • Vergabe von Finanzhilfen: 38.850.000 EUR 
  • Vergabe von Preisgeldern: 60.000 EUR 
  • Vergabe von Aufträgen: 14.341.585 EUR 
  • Sonstige Maßnahmen: 7.152.500 EUR 

 

Insgesamt stehen somit für 2017 Mittel in Höhe von 60.404.085 EUR bereit. 

Vorschläge können bald eingereicht werden

Auf der Basis des angenommenen Arbeitsplans werden die verschiedenen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für 2017 voraussichtlich ab Mitte Februar auf den Programmwebseiten der CHAFEA veröffentlicht http://ec.europa.eu/chafea/news/news480.html 

 

Die Annahme des Arbeitsplans findet sich unter folgendem Link: 

 

http://ec.europa.eu/health/programme/events/adoption_workplan_2017_en 

 

Die vollständigen Anhänge, in denen ausgeführt wird, wie und unter welchen Voraussetzungen Fördergelder vergeben werden, sind unter folgendem Link abrufbar (bislang nur in englischer Sprache): 

 

https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/programme/docs/wp2017_annex_en.pdf