Mit einer Richtlinie setzt sich die Europäische Union für Barrierefreiheit im Internet ein. Einrichtungen im öffentlichen Sektor sollen Webseiten und Apps zukünftig barrierefreier gestalten.

TF – 02/2017

Die digitale Welt befindet sich noch immer in rasantem Wachstum. Die Flut an verfügbaren Informationen nimmt stetig zu ebenso wie die Zahl der Dienstleistungen, die im Internet sowie in Apps angeboten wird. Zunehmende Teile des Alltagslebens verlagern sich so in die digitale Welt. Durch eine in vielen Fällen nach wie vor vernachlässigte Barrierefreiheit bleibt einem wesentlichen Teil unserer Gesellschaft der Zugang dazu jedoch verwehrt. Statt Inklusion heißt es hier Exklusion. 

 

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2010 hat sich die Europäische Union politisch wie moralisch dazu verpflichtet, sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Artikel 9 der UN-BRK hält die Unterzeichnerstaaten dazu an, Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu Einrichtungen im öffentlichen Sektor zu gewähren und demgemäß auch den Zugang zu deren Informations- und Kommunikationskanälen zu fördern. 

Mit einer im Dezember 2016 in Kraft getretenen Richtlinie verpflichtet die EU nun alle Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten und Apps. Ein wichtiger Schritt für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen, von dem die gesamte Gesellschaft profitieren kann.  

 

Beispielsweise durch die Verfügbarkeit von Alternativtexten für Bilder oder die Bedienbarkeit von Webseiten ohne Maus, haben mehr Personen die Möglichkeit auf die digitalen Inhalte zuzugreifen. Die barrierefreie Gestaltung der Angebote hat zugleich den positiven Effekt, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen hiervon profitieren. Jedem kann eine bessere Benutzerfreundlichkeit zugutekommen – sei es dadurch, dass Texte bei schlechten Lichtverhältnissen nun auch angehört werden können oder dass Inhalte von Videos bei schlechter Tonqualität oder ausgeschaltetem Ton mithilfe von Untertiteln zu erschließen sind. 

 

Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 23. September 2018 Zeit, um die Richtlinien der EU in nationales Recht umzusetzen. Sie sind zudem verpflichtet die Webseiten und Apps ihres öffentlichen Sektors regelmäßig zu überprüfen und bei der Europäischen Kommission über die Fortschritte bei der Steigerung der Barrierefreiheit Bericht zu erstatten