Die EU-Kommis­sion möchte die soziale Absi­che­rung von Eltern und pfle­genden Ange­hö­rigen verbes­sern. Aus dem aktu­ellen Vorschlag ergeben sich für das deut­sche System kaum Neue­rungen.

ST – 06/2017

Im Zusammenhang mit der Europäischen Säule Sozialer Rechte möchte die Europäische Kommission die nationalen Regelungen für Eltern und pflegende Angehörige im Bereich der sozialen Sicherung auf ein gutes Niveau für alle beteiligten Mitgliedsstaaten anheben.  

 

Durch die nun vorgestellte Initiative erhofft sie sich die geschlechterspezifischen Ungleichheiten im Berufsleben zu verringern. Frauen soll die Möglichkeit gegeben werden, öfters einer Beschäftigung nachzugehen bzw. die Stundenzahl in ihrer bestehenden Beschäftigung zu erhöhen. Dadurch soll ihr Lohn- und Rentenniveau verbessert werden. Letztendlich soll die Richtlinie dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum in der EU zu stärken und die Arbeitsmarktsituation vor allem von Frauen zu verbessern.  

Geplante Neue­rung für pfle­gende Ange­hö­rige

Laut dem Vorschlag sollen pflegende Angehörige Anspruch auf 5 Tage bezahlten Urlaub im Jahr erhalten. In diesem Fall soll die Vergütung mindestens in Höhe des Krankengeldes weitergezahlt werden. In Deutschland besteht für pflegende Angehörige bereits ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 10 Tagen. Das Gehalt wird aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder einem Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse weitergezahlt. Dieses beträgt neunzig Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. 

 

Zudem soll für Eltern mit Kindern bis 12 Jahre und pflegende Angehörige die Option geschaffen werden flexible Arbeitszeiten, Arbeitsmodelle und Arbeitsorte nach Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen. 

Rege­lungen für Eltern

Bei den Empfehlungen zum Mutterschaftsurlaub soll die bestehende Regelung zum Kündigungsschutz verbessert und Leitlinien, die einen erfolgreichen Übergang zwischen Mutterschaftsurlaub und Beschäftigung ermöglichen, erarbeitet werden. Für Väter soll auf einen Anspruch auf bezahlten Urlaub von 10 Tagen hingewirkt werden. Zudem soll für Eltern ein 4-monatiger bezahlter, auf den Partner nicht übertragbarer, Urlaubsanspruch geprüft werden. Die Vergütung soll mindestens in Höhe des Krankengeldes weitergezahlt werden. Wer die Vergütung zahlt, ist bisher noch nicht abschließend geklärt und wird Gegenstand der Umsetzung in nationales Recht. 

Wie geht es weiter?

Der Gesetzgebungsvorschlag wird in den nächsten Wochen im Europäischen Parlament und im Rat beraten. 

 

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