Soziale Mindeststandards sind gemeinschaftlich zu finanzieren

Dr.WSW – 06/2017

Aufbauend auf dem „5-Präsidenten-Bericht“ vom Juni 2015 und ihrem Weißbuch zur Zukunft Europas hat die EU-Kommission nun drei Monate später am 31. Mai ihr „Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (WWU) vorgelegt. 

Konturen einer reformierten Eurozone

Es zeigt mögliche Wege und konkrete Schritte auf, wie die WWU bis 2025 komplettiert werden kann. Nach eigenem Bekunden will die Kommission keine „Blaupause für die künftige Gestalt der WWU“ vorlegen, sondern nur zur „Diskussion“ und „Einigung“ über wesentliche Elemente einladen. Die weiteren Überlegungen sind dann allerdings doch schon so konkret, dass sich Konturen einer reformierten Eurozone – und eigentlich Europas insgesamt – deutlich abzeichnen. Die vorgeschlagenen Reformen bewegen sich auf drei Ebenen:  

 

1. der Vollendung der Finanzunion, 

2. der stärkeren Integration der Wirtschafts- und Fiskalunion, 

3. und der Reform der europäischen Institutionen. 

Vollendung der Finanzunion

Die Vollendung der Finanzunion besteht im Kern aus einer Vergemeinschaftung eventueller Abwicklungskosten im Bankensektor („gemeinsame Letztsicherung“). Hinzu kommen finanztechnische Innovationen, die schon im Vorfeld einer Bankenliquidierung die Risiken verteilen sollen wie die Ausgabe staatsanleihebesicherter Wertpapiere. In einem späteren Schritt ist dann an eine „gemeinsame Emmission von Schuldtiteln“ gedacht, was gerne auch als „Eurobonds“ bezeichnet wird. Damit würden zumindest künftige Schulden in der Euro-Zone vergemeinschaftet. 

Stärkere Integration der Wirtschafts- und Fiskalunion

Aus Sicht der Sozialversicherung ist die Ebene der „stärkeren Integration der Wirtschafts- und Fiskalunion“ von herausgehobener Bedeutung. Zwar möchte die Kommission nicht auf eine „generelle Harmonisierung“ hinsteuern und sieht auch keine „Pauschallösung für alle“. Jedoch vertraut die Kommission nicht mehr einer mehr oder weniger automatischen Angleichung der Lebensverhältnisse als Folge der Segnungen des Binnenmarktes und der Grundfreiheiten. Stattdessen plädiert sie für eine interventionistische Herangehensweise, einen gemeinsamen Ansatz zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz. Die wirtschaftspolitische Steuerung durch die EU soll gestärkt und die die Befolgung der Regeln gegebenenfalls finanziell belohnt werden. Dies geschieht – wie im Prinzip schon heute – im Rahmen des europäischen Semesters. Dieses soll durch die europäische „Säule sozialer Rechte“ eine neue „Richtschnur“ erhalten. Die gewünschte „Gewährleistung fairer und effizienter Sozialversicherungssysteme“ könne durchaus mit europäischen Mindeststandards verbunden werden. Um diese „rechtsverbindlich“ zu machen, müssten jedoch zwei Voraussetzungen geschaffen werden: eine Unterstützung durch EU-Mittel und die Verknüpfung mit einschlägigen Reformen.  

 

Weitere europäische Transfers sind unter dem Schlagwort „makroökonomische Stabilisierungsfunktion“ für die Euro-Zone vorgesehen. Sie würden nicht nur beim Eintreten „schwerer asymetrischer Schocks“ eingesetzt, sondern schon dann, wenn die Geldpolitik an ihre Grenzen stößt. Hierzu werden mehrere „Optionen“ angeboten, bis hin zu einem eigenständigen Haushalt der Euro-Zone. Dieser könnte durch nationale Beiträge finanziert werden, die sich zum Beispiel am jeweiligen nationalen BIP oder Mehrwertsteueraufkommen orientieren. Es ist aber auch an eine gemeinsame Schuldenaufnahme gedacht. 

 

Schließlich konkretisieren sich auch die Pläne zur Errichtung einer europäischen Arbeitslosenversicherung, allerdings nicht in Form einer originären, sondern einer Rückversicherung. Sie würde also nicht unmittelbar an die Arbeitslosen Leistungen erbringen, sondern beim Vorliegen bestimmter „Auslöser“ Transferleistungen an die betroffenen Mitgliedstaaten veranlassen. Ein solcher Auslöser wäre zum Beispiel eine plötzliche Zunahme der Arbeitslosigkeit. Aber auch in dieser Form würde eine europäische Arbeitslosenversicherung eine Harmonisierung – die Kommission spricht lieber von „Konvergenz“ – der Arbeits- und Sozialsysteme erfordern. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil das Arbeitslosigkeitsrisiko gegen andere sozialen Risiken wie z.B. das Invaliditäts- oder das Altersrisiko abgegrenzt werden muss, etwa bei der Frage der Altersgrenzen. Das steht zwar nicht in dem hier vorgestellten Reflexionspapier, aber in einem anderen: im Reflexionspapier der Kommission vom 26. April zur „sozialen Dimension Europas“. Dort wird explizit eine europäische Harmonisierung des Ruhestandsalters und seine fortwährende Anpassung an die Lebenserwartung vorgeschlagen (siehe hierzu die Meldung: Reflexionspapier zur sozialen Dimension). 

Reform der europäischen Institutionen

Mehrere „Modelle“ stellt die Kommission schließlich auch auf der dritten Ebene ihres Pakets vor: die Reform der europäischen Institutionen. So sollen die (noch) zwischenstaatlichen Instrumente der Stabilitätspolitik auf die europäischen Ebene überführt werden, insbesondere der Europäische „Rettungsfonds“ ESM. Die Euro-Gruppe soll institutionell gestärkt, um eine Art Finanzminister („Schatzamt“) angereichert und einer demokratischen Rechenschaftspflicht des Europaparlaments unterworfen werden, vor allem bei der wirtschaftspolitischen Steuerung im europäischen Semester. Auch die Einrichtung eines „Europäischen Währungsfonds“ wird ins Gespräch gebracht. Er würde dann unter anderem die Aufgaben des ESM übernehmen.  

 

Kommissar Moscovici betonte bei der Vorstellung des Papiers noch einmal den „Reflexionscharakter“; „Gesetzesvorschläge“ kämen später. Jedoch würde der im Reflexionspapier enthaltene Handlungsplan die Funktionsweise der nationalen Wirtschaften und ihrer Sozialsysteme grundlegend ändern. Im Text selbst liest sich das zwar etwas freundlicher, wenn von „Risikoteilung“ oder „Teilung von Zuständigkeiten“ die Rede ist. Im Klartext bedeutet dies allerdings nur eines: eine Verlagerung von Macht und Finanzen auf die europäische Ebene.