Bundesbank Präsident Jens Weidmann sieht darin kein gutes Zeichen für eine Vertiefung der europäischen Integration gerade in einem Land, das ein Mehr an Gemeinschaftshaftung fordert.

GD/AD – 07/2017

Im Wege einer Staatsbeihilfe durch Deckungszusage der nationalen Regierung werden zwei kleinere venezianische Provinzbanken vor dem ungeregelten Bankrott zulasten Ihrer Anleger und Sparer gerettet und „ordentlich abgewickelt“. EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager stimmte einem entsprechenden italienischen Rettungswunsch - ohne negative Belastung der Anleger - zu.  

Die Geldhäuser Banca di Veneto und Banca Popolare di Vicenza sollen durch eine Bargeldbereitstellung von rund 4,8 Mrd. Euro sowie Staatsgarantien von maximal 12 Mrd. Euro dergestalt „abgesichert“ werden, dass ein drittes italienisches Geldhaus, die Intesa, sie übernehmen könne. Beide Banken zusammen halten etwa 55 Mrd. Euro Anlegervermögen und sind auf dem regionalen Markt im Veneto als Anlegerhäuser und für Kreditwirtschaft bedeutend. 

Nach der schwer angeschlagenen Banco Monte Paschi di Siena, deren Größe und Probleme ein fragwürdiges Licht auf die Solvenz italienischer Banken mit ihren zahlreichen faulen Krediten warf, gelang es der Regierung in Rom erneut, im Wege der mehr oder minder verschleierten Staatsbeihilfen einen Bankenschock samt Entreicherung der Anleger zu vermeiden. Hatte es bei Monte Paschi di Siena nur geheißen, dass eine „vorbeugende Rekapitalisierung“ erforderlich sei, so war bei den nun in Rede stehenden Geldhäusern dieser Terminus gar nicht mehr aufgetaucht und direkt zur anlegerneutralen Abwicklung geschritten worden. 

Eine manifeste Angst vor der völlig unberechenbaren Schockwirkung wirtschaftlicher und politischer Art in Italien, wenn Anleger massenhaft um ihre nachrangigen Schuldverschreibungen gebracht würden, soll dabei ausschlaggebend gewesen sein. Für den Erhalt des Status quo in der Behandlung des enormen volkswirtschaftlichen Risikos, das Italien für die Eurozone darstellt, sind jedoch Brüssel und die Eurogruppe auf Kooperation Roms angewiesen, die von den radikalen politischen Kräften kaum zu erwarten wäre. 

Viel Kritik an der jetzt vollzogenen italienischen Bankenrettung gab es von verschiedenen Seiten, darunter dem EP-Abgeordneten Sven Giegold der deutschen Grünen. Auch Bundesbank Präsident Jens Weidmann sah ein „schlechtes Omen“ für eine Vertiefung der europäischen Integration, „gerade in Ländern, die ein Mehr an Gemeinschaftshaftung fordern“. 

In der Theorie soll die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie Verluste von bis zu acht Prozent der Bilanzsumme zunächst über Aktien, Gewinnrücklagen, nachrangige Anleihen abdecken. Hernach würden vorrangige Anleihen herangezogen sowie Einlagen (Sichteinlagen) oberhalb der staatlichen Sicherungsgrenze von 100.000 Euro. Dies hätte allerdings in der betroffenen Region viele Anleger um erhebliches Geld gebracht und eine weitere politische Krise in Italien ausgelöst. Offenbar war „Brüssel“ und Rom mehr an rascher Ruhe als am Einhalten der eigenen Regeln gelegen.