Welche Staatsanleihen können Sozialversicherungen künftig risikolos in ihre Rücklagen einstellen?

GD/AD – 07/2017

European Safe Bonds

Unter dem Begriff „ESBIE“ möchte die EU-Kommission eine „sichere Euro-Staatsanleihe“ (European Safe Bond) schaffen, die sich aus Staatsanleihen aller Euro-Länder zusammensetzt. Als Beitrag zur „Vertiefung und Vollendung der Währungsunion“ war dies von Brüssel Ende Mai zur Diskussion gestellt worden. Dies erinnert an die seinerzeit weniger technisch diskutierten „Eurobonds“. In der Tat dürften ESBIEs eine konkretere Variante des in der früheren Diskussion bei uns jedoch weitgehend verbrannten „Eurobondmodells“ sei. Gelänge es, auf diesem Weg u.a. den laufend wachsenden „Zinsspread“, d.h. die risikobedingt unterschiedlichen Zinsaufschläge je nach Solvenz des Schuldnerstaates, zumindest für diese Art Anleihen zu beseitigen, würde dies die Neuverschuldungsfähigkeit bereits überschuldeter Staaten vermutlich nachhaltig beleben.  

Angebot an Finanzinvestoren

Nach Meinung der Kommission könne man diese Eurobonds als „gepoolte“ Schuldtitel sodann in eine „vorrangige“ und eine „nachrangige“ Tranche unterteilen. Die vorrangige wäre nach Lage der Dinge die „sichere“, bezogen etwa auf die Rückzahlung bei Endfälligkeit. ESBIE wäre ein EU-Vergemeinschaftungsangebot an solche Investoren, die höchstmögliche Sicherheit rechtlich benötigen und folglich viele heutige nationale Euro-Emissionen gar nicht mehr in ihre Portfolios nehmen können. Die andere Tranche wäre entsprechend unsicherer und sollte z.B. an offenbar risikofreudige Investoren verkauft werden.  

Aus Sicht des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, wäre es hingegen „einfacher“, „Staatsanleihen“ – gemeint sind vermutlich solche in nationaler Haftungshoheit – bei Emission in eine vorrangige und eine nachrangige Tranche zu unterteilen. Gäbe es dann seitens des Schuldners Zahlungsprobleme, so könne das nachrangige Papier etwa im Wege einer zwangsweisen Laufzeitverlängerung der Kassenlage des Schuldners angepasst werden. Dies zielt nach Meinung von vielen darauf ab, auch solchen nationalen Schuldnern eine Marktperspektive zu erhalten, die infolge ihrer schlechten nationalen Bonität Hauptnutzniesser der „Eurobonds“ wären. 

Solvente Staaten sollen risikolosen Status verlieren

Die EU-Kommission hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie den risikolosen Status für Staatstitel am besten aufheben würde. Verlören Staatspapiere diesen Status auch dort, wo dazu unter Solvenzaspekten kein Grund besteht, wäre ein wichtiger erster Schritt zur Bonitätsvergemeinschaftung getan. Die Schuldnerqualität wäre als Anleihelement relativiert. 

 

Vor diesem Hintergrund diskutieren Finanzwissenschaftler insbesondere die Frage, inwieweit Staatsanleihen grundsätzlich aufsichtsrechtlich auch künftig als „risikolose Geldanlage“ – etwa für Schwankungsreserven von Sozialversicherungsträgern oder „mündelsichere“ Geldanlagen – anzusehen sind. 

Vertiefte Währungsunion ohne Haftungsunion?

Weiterhin bemerken Kritiker angesichts der unverändert auseinanderdriftenden Zins- und Bonitätssituation der Emittenten von Euro-Staatstiteln, dass der politische Druck, hier zu einer Haftungs- und Bonitätsvergemeinschaftung zu kommen, nicht eben geringer würde. Es sei nicht frei von Widersprüchen, eine „Vertiefung der Währungsunion“ zu begrüßen, deren mögliche Folgen – etwa eine beginnende und sich vermutlich rasch ausweitende Haftungs- und Emissionsunion – jedoch abzulehnen.