Gesundheitsbezogene Angaben, die den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen, können ein widersprüchliches Signal an Verbraucher senden.

ST/IW – 07/2017

Dextro Energy Produkte dürfen nicht mit Angaben wie „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“ und „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“ beworben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 8. Juni 2017 (C-296/16 P) entschieden. 

 

Der EuGH hat damit die Auffassung der Europäischen Kommission bestätigt, wonach die von dem Unternehmen „Dextro Energy“ beabsichtigte Bewerbung seiner Produkte mit entsprechenden Angaben den Zielen der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006) zuwiderlaufe.  

 

Die im Jahr 2011 beantragte Zulassung des Unternehmens, seine Produkte mit mehreren gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Etikett oder in der Werbung anzupreisen, wurde im Januar 2015 von der EU-Kommission untersagt. Zwar beruhten die von Dextro Energy angegebenen gesundheitsbezogenen Informationen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen, so dass grundsätzlich eine Zulassung zu erteilen sei. Das Ziel nationaler und internationaler Behörden sei jedoch eine Reduktion des Zuckerkonsums. Eine Zulassung der beantragten Angaben würde deswegen konträr zu diesem Vorhaben laufen, da Dextro Energy einen hohen Anteil an Zucker aufweise. Entsprechend der genannten Verordnung könne – wie im vorliegenden Rechtsstreit – von einer Zulassung Abstand genommen werden, wenn die entsprechenden Angaben den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen.  

 

Der EuGH bestätigte insoweit die Auffassung der Europäischen Kommission, die befürchtete, dass die Angaben die Verbraucher irreführen würden, weil damit zum Verzehr von Zucker aufgerufen werde, obwohl der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern sollte.