Junge Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, eine Arbeitsstelle oder ein Praktikum mit Solidaritätsbezug in einem anderen EU-Land zu erhalten.

SW – 07/2017

Mit zwei großen Projekten der franzöischen und italienischen Arbeitsverwaltungen hat das Europäische Solidaritätskorps weitere Form angenommen. Unter der Leitung der öffentlichen Arbeitsverwaltung Frankreichs (Pôle Emploi) und der nationalen Agentur Italiens für aktive Arbeitsmarktpolitik können sich ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber in den verschiedensten Bereichen mit Solidaritätsbezug engagieren. Angefangen vom Gesundheitswesen und der sozialen Integration über den Umweltschutz und die Unterstützung von Migranten und Flüchtlingen bis hin zur Nahrungsmittelhilfe in anderen EU-Ländern.  

 

Generelles Ziel der von der EU-Kommission geförderten Projekte ist es, bis 2019 bis zu 6.000 jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren Angebote für eine Arbeitsstelle oder ein Praktikum mit Solidaritätsbezug in einem anderen EU-Land für den Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten zu unterbreiten. EU-weit werden 100.000 Solidaritätseinsätze in humanitären und sozialen Projekten im In- und Ausland bis 2020 angestrebt. 

 

Die Europäische Kommission hatte die Idee der Errichtung eines Europäischen Solidaritätskorps bereits im vergangengen Jahr bekannt gegeben (siehe hierzu die Meldung: Sozialversicherungsschutz im Europäischen Solidaritätskorps).  

Bereits Ende Mai wurde der rechtliche und finanzielle Rahmen in einem Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt. Auch die konkreten Ziele für das Europäische Solidaritätskorps wurden definiert. 

 

Neben einer Freiwilligentätigkeit, einem Praktikum oder einem Arbeitseinsatz, die bereits seit März dieses Jahres im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps absolviert werden können, soll es ab 2018 auch möglich sein, eigene Solidaritätsprojekte zu gründen oder sich in Freiwilligenteams zu engagieren. Auch Menschen mit Benachteiligungen soll die Teilnahme ermöglicht werden. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps war die Notwendigkeit eines inklusiven Ansatzes eines der Hauptthemen der Interessenträger. Der Entwurf sieht daher explizit vor, dass die Kommission und die Teilnahmeländer Vorkehrungen zur Förderung der Inklusion treffen, insbesondere für die Teilnahme benachteiligter junger Menschen.  

 

Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 wird die Europäische Kommission für die Durchführung des Europäischen Solidaritätskorps 341,5 Mio Euro zur Verfügung stellen.  

In einem begleitenden Arbeitspapier werden weitere Informationen zur Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps gegeben, unter anderem zur Dauer des Einsatzes, wer teilnehmen kann und welche Unterstützung bei einer Freiwilligentätigkeit, einem Praktikum oder im Arbeitseinsatz angeboten wird. So finden sich im Angebot z.B. online Sprachkurse und online Kurse u.a. auch zu den Themen interkulturelles Bewusstsein und Gesundheit und Sicherheit. 

 

Ferner erhalten Teilnehmer bei einer Freiwilligentätigkeit, einem Praktikum oder im Arbeitseinsatz eine komplementäre Kranken- und Unfallversicherung für versicherungsbezogene Aufwendungen. Dabei handelt es sich um solche Aufwendungen, die nicht bereits von der Europäischen Krankenversicherungskarte oder anderen Versicherungssystemen, wie z.B. auch gesetzlichem Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer abgedeckt sind. Im Rahmen der durch Teilnehmer selbst gegründeten Solidaritätsprojekte sind Zuschüsse für notwendige Versicherungen vorgesehen. 

Die Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps erfolgt in bereits bestehenden Strukturen, d.h. durch die Europäische Kommission und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) sowie in den Mitgliedstaaten durch die nationalen Agenturen, die mit der Durchführung von Erasmus+ betraut sind. 

 

Weitere Informationen zum Europäische Solidaritätskorps für Interessenten und Organisationen finden Sie hier