Der Countdown läuft: Juncker-Kommission stellt Maßnahmen vor, die bis zu den Wahlen des Europäischen Parlamentes im Mai 2019 zum Abschluss gebracht werden sollen.

ST/IW – 11/2017

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen vom Mehrwert Europas überzeugt werden. Darüber hinaus soll die neue Union der 27 gestärkt werden, Antworten auf die großen Herausforderungen wie die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sollen gefunden werden. 

 

Zur Erreichung dieser Ziele hat die Europäische Kommission in ihrem aktuellen Arbeitsprogramm eine Reihe von Plänen angekündigt, welche die politischen Leitlinien, die Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei seiner Rede zur Lage der Union am 13. September 2017 vorgestellt hatte, stärken sollen. Davon sind auch einige für die gesetzliche Sozialversicherung von Interesse. 

Zugang zum Sozialschutz für alle

Die Digitalisierung hat das Arbeitsleben nicht nur in den vergangenen Jahren erheblich verändert, sondern wird sich auch in Zukunft auf die Arbeitsweise der Menschen auswirken. Veränderte Formen der Erwerbstätigkeit bringen auch Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme mit sich.  

 

Die EU-Kommission möchte deswegen an die in der Europäischen Säule sozialer Rechte aufgeführte Empfehlung an die Mitgliedstaaten anknüpfen, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses sowie unter vergleichbaren Bedingungen Selbständigen das Recht auf angemessenen sozialen Schutz zu gewähren ist. Sie plant deswegen eine Initiative zum Zugang zu sozialer Sicherung für Erwerbstätige in atypischen Arbeitsverhältnissen, mit der die Sozialversicherungssysteme unter Berücksichtigung neuer Arbeitsformen modernisiert werden sollen. Damit sollen bestehende Lücken geschlossen werden, so dass alle Erwerbstätigen unabhängig vom Beschäftigungsstatus Beiträge leisten und Zugang zum Sozialschutz erhalten können. 

Europäische Säule sozialer Rechte

Die Europäische Säule sozialer Rechte soll, so die Europäische Kommission, den Bürgerinnen und Bürgern neue und wirksamere Rechte verleihen und dem Konvergenzprozess in Richtung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen in den Mitgliedstaaten neue Impulse geben. Mit Hilfe eines noch einzurichtenden Scoreboards, dessen Ergebnisse im Europäischen Semester verwendet werden und so in politische Leitlinien einfließen sollen, möchte die Kommission künftig die sozialen Fortschritte erfassen. Für die Sozialversicherung sind hier unter anderem die Themenfelder „Struktur der Erwerbsbevölkerung“ und „Gesundheitsversorgung“ von Interesse. Zu jedem Themenfeld werden Indikatoren vorgeschlagen, an denen dann schließlich der soziale Fortschritt gemessen werden soll. 

Herausforderungen der Mobilität überwinden

Zur Bekämpfung von Betrug bei der Entsendung von Arbeitnehmern sowie zur Förderung einer fairen Mobilität soll eine europäische Arbeitsbehörde eingerichtet werden. Eine Europäische Sozialversicherungsnummer, deren rechtliche Grundlagen die EU-Kommission noch im Frühjahr veröffentlichen möchte, soll zunächst zur Begleitung mobiler Bürger eingesetzt werden – als Beweis dafür, dass sie gegen definierte Risiken sozialversichert sind. Auch im grenzüberschreitenden Gesundheitswesen soll die Nummer für Patientinnen und Patienten zum Einsatz kommen und den „digitalen Austausch“ fördern.  

 

Beide Maßnahmen sollen die nationalen Behörden dabei unterstützen die bestehenden Gesetze durch den transnationalen Austausch besser überwachen zu können. Daneben sollen die Arbeiten zur Überarbeitung der Koordinierungsverordnungen fortgeführt werden.  

Digitaler Binnenmarkt

Der Verordnungsvorschlag zur Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors soll weiter vorangebracht werden. Das Zugangstor soll der Verbesserung der Online-Verfügbarkeit, der Qualität und der Zugänglichkeit von Informationen, Hilfsdiensten und Verfahren der Behörden, dem Bürokratieabbau und der Modernisierung der Verwaltung dienen. Insbesondere soll die Kommunikation zwischen Bürgern und (Sozialversicherungs-) behörden auch im transnationalen Austausch vereinfacht werden. Zudem sollen die Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte zum Abschluss gebracht werden. 

 

Nach wie vor ist auch die Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission. Sie strebt hier weitere Maßnahmen an wie zum Beispiel die Vollendung des digitalen Binnenmarktes, die Vereinfachung des Zugangs zu Daten und Informationen des öffentlichen Sektors, die Förderung der Forschung im Bereich der Gesundheitsversorgung und die Schaffung einheitlicher Regelungen und Sicherheitsstandards für digitale Produkte. Daher stehen unter anderem die Überarbeitung der bestehenden Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die Verabschiedung einer Richtlinie für digitale Verträge sowie Vorschläge für eine Verordnung zum freien Datenfluss nicht personenbezogener Daten und zur Cybersicherheit auf der Agenda fürs nächste Jahr. 

Stärkung des Impfschutzes

Wie bereits von Kommissionspräsident Juncker bei seiner Rede zur Lage der Union in diesem Jahr bekannt gegeben, möchte die Kommission einen gemeinsamen Aktionsplan für nationale Impfstrategien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Impfprogrammen, der Verringerung der Impfskepsis und der Verbesserung der Verfügbarkeit von Impfstoffen vorlegen. 

Umsetzungsplan der Kommission

Mit Blick auf die im Juni 2019 anstehenden Wahlen des Europäischen Parlaments hat sich die EU-Kommission zum Ziel gesetzt, alle Legislativvorschläge bis spätestens Mai 2018 vorzulegen. Auf diese Weise haben das Europäische Parlament und der Rat genügend Zeit, die Gesetzgebungsvorschläge zu beraten und möglichst noch vor der Europawahl 2019 zu verabschieden.