
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Welche Schwerpunkte setzt die Europäische Kommission in ihrer ersten großen Initiative?
HS – 02/2025
Am 29. Januar hat die Europäische Kommission den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ als strategischen
Rahmen vorgestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern. Der
Kompass basiert auf dem Draghi-Bericht zum selben Thema und soll für die
gesamte Legislaturperiode handlungsleitend sein. Dazu werden in der Mitteilung der Europäischen
Kommission Leitinitiativen aufgelistet, die sich um drei Schwerpunkte sowie
fünf horizontale Faktoren drehen.
Drei Schwerpunkte und fünf horizontale Faktoren
Die drei Schwerpunkte folgen dem Draghi-Bericht und zielen darauf ab, die
Innovationslücke zu schließen, einen gemeinsamen Fahrplan für Dekarbonisierung zu
entwickeln sowie Abhängigkeiten zu verringern. Entsprechend enthält die
Mitteilung der Kommission zum Kompass eine Auswahl von Initiativen im Bereich
dieser Schwerpunkte. Abgesehen von den drei Schwerpunkten legt die Europäische
Kommission fünf horizontale Faktoren fest, die für die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind, darunter Vereinfachung,
Finanzierung und Koordinierung.
Innovation und Versorgungssicherheit im Gesundheitsbereich
Aus dem Gesundheitsbereich soll ein neues Biotechnologiegesetz vorgelegt
werden, das Innovationen in Bereichen wie der Bewertung von
Gesundheitstechnologien und klinischen Studien fördern soll. Außerdem sollen
durch den geplanten „Critical Medicines Act“ Abhängigkeiten abgebaut und die
Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln gestärkt werden. Doch auch
Vereinfachung ist ein Thema. So will die Kommission nach Vorbild der
vorgeschlagenen EU-Arzneimittelreform auch hinsichtlich der Verfügbarkeit und Zertifizierung
von Medizinprodukten regulatorische Anpassungen vornehmen und Prozesse
straffen.
Vereinfachende Maßnahmen beim Arbeitsschutz
Auch im Bereich des Arbeitsschutzes will die Kommission auf Grundlage eines
Dialogs mit Interessengruppen vereinfachende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel
mit Blick auf die REACH-Verordnung, die die Registrierung, Zulassung, Beschränkung
und Bewertung chemischer Stoffe regelt. Durch die Überarbeitung dieser Verordnung
sollen neben einer Vereinfachung auch eine schnellere Entscheidungsfindung in
Bezug auf wichtige Gefahren sowie Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit,
Sicherheit und Schutz gewährleistet werden.
Digitalisierung und KI für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Ebenfalls im Zeichen der Vereinfachung sollen digitale Tools und künstliche
Intelligenz (KI) genutzt werden, sowohl in Behörden als auch Unternehmen. Zum
Beispiel soll Berichterstattung, wo immer möglich, auf digitale Formate umgestellt
werden. Dabei müsse die grenzüberschreitende Interoperabilität der von
öffentlichen Stellen genutzten Anwendungen gewährleistet werden. Der „EU Business Wallet“ soll eine nahtlose
Interaktion zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglichen.
Modernisierung der Sozialschutzsysteme
Die Arbeitswelt verändert sich, stellt die Kommission in der Mitteilung
fest. Deshalb benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Möglichkeiten zur
Anpassung, um ihre Arbeitsplätze behalten oder neue finden zu können. Um sie
während dieses Übergangs zuverlässig abzusichern, sollen die Mitgliedstaaten
durch das Europäische Semester zur Modernisierung ihrer Sozialschutzsysteme
ermutigt werden. Außerdem sollen Rentenreformen mit Initiativen zur
Erwerbssteigerung älterer Personen gekoppelt werden, um insgesamt eine höhere
Beteiligung am Arbeitsmarkt zu fördern.