Verschiedene Themen aus dem Gesundheitsbereich standen auf der Agenda.

MS – 12/2017

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) ist am 7. und 8. Dezember 2017 ein letztes Mal unter estnischer Ratspräsidentschaft zusammengekommen. Die Gesundheits- und Sozialminister haben sich dabei im Wesentlichen auf folgende Ergebnisse verständigt: 

Arzneimittelpolitik in der EU

Die estnische Präsidentschaft setzte den Gedankenaustausch über den aktuellen Stand und künftige Perspektiven zur Arzneimittelpolitik fort. Diskussionsbedarf bestand insbesondere über Versorgungsengpässe in einigen Mitgliedstaaten und die Preisbildung bei Arzneimitteln. Die Minister berieten darüber, welche Maßnahmen zusätzlich zu der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sind, um einen umfassenden Ansatz in Bezug auf ausgewogene Arzneimittelsysteme zu erzielen. 

Ratsschlussfolgerungen zur digitalen Gesundheit

Der Rat einigte sich auf Schlussfolgerungen zu „Gesundheitswesen in der digitalen Gesellschaft – Fortschritte bei der datengesteuerten Innovation im Gesundheitswesen“. Die Mitgliedstaaten verständigten sich auf die gemeinsame Entwicklung und Einführung interoperabler nationaler Infrastrukturen für die gemeinsame Nutzung und den Austausch von Gesundheitsdaten. Zudem soll der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten intensiviert werden, indem bspw. Mitgliedstaaten wie Finnland und Estland ihre bewährten Vorgehensweisen in der Digitalisierung weitergeben. 

Ratsschlussfolgerungen zur Alkoholpolitik

Weitere Schlussfolgerungen verabschiedete der Rat der EU zu „grenzübergreifenden Aspekten der Alkoholpolitik und der Bekämpfung des schädlichen Alkoholkonsums“. Im Vordergrund stand insbesondere eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Alkoholhandel, die Einschränkung von Alkoholwerbung und die Einführung einer Pflicht zur Angabe der Inhaltsstoffe bei alkoholischen Getränken. So berichteten Mitgliedstaaten, dass nationale Preis- und Vertriebsstrategien im Binnenmarkt unterlaufen werden, indem Alkoholika in anderen Mitgliedstaaten erworben werden. 

Teilausrichtung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Bei der Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit konnten die Mitgliedstaaten Fortschritte verzeichnen und eine partielle allgemeine Ausrichtung verabschieden. Unter estnischer Präsidentschaft konnten die Regelungen zu Pflege- und Familienleistungen beraten werden. So soll bei den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit eine eigene Definition aufgenommen werden. Die vorgeschlagenen Regelungen für den Bereich der Pflege folgen den Prinzipien der Koordinierung der Leistungen bei Krankheit.