EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten zu handeln.

SW – 03/2018

Als konkrete Initiative zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte hat die EU Kommission im Rahmen ihres „Pakets für soziale Gerechtigkeit“ am 13. März 2018 den Entwurf einer Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten zum Zugang zum Sozialschutz für Beschäftigte und Selbständige vorgelegt. 

Sozialschutz für atypisch Beschäftigte und Selbständige

Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission einen adäquaten Zugang zum Sozialschutz gewährleisten. Es solle sichergestellt werden, dass Fortschritt nicht lückenhaft oder ungleichmäßig sei, sondern über Gruppen, Sozialschutzzweige und Mitgliedstaaten hinweg gewährleistet werde. Dies trage dazu bei, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt herrschen. 

 

Die Kommission hält die Mitgliedstaaten deshalb dazu an, es Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsformen und Selbständigen zu ermöglichen, den Systemen der sozialen Sicherheit beizutreten. Außerdem soll gewährleistet werden, dass sie angemessene Ansprüche erwerben und geltend machen können. Ein weiterer Fokus der Empfehlung liegt auf der Möglichkeit, bei Wechsel von einer Beschäftigungsart in eine andere Sozialversicherungsansprüche übertragen zu können. Ferner sollen Sozialversicherungssysteme und -rechte transparenter werden. 

Der Entwurf der Kommission bezieht sich insbesondere auf die Bereiche des Sozialschutzes, die einen Bezug zur Beschäftigungssituation haben, so z.B. auf den Schutz bei Krankheit und Gesundheitsleistungen, im Alter, bei Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, bei Mutterschaft und gleichgestellten Leistungen bei Vaterschaft, bei Invalidität sowie bei Arbeitslosigkeit.  

 

Um einen effektiven Sozialschutz zu gewährleisten sollen die Mitgliedstaaten nach Vorstellung der Kommission sicherstellen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung in einem angemessenen Verhältnis zu den Beiträgen stehen, die Beschäftigte in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Selbständige leisten können. 

Auf nationaler Ebene müssen nun Lösungen gefunden werden, diese Empfehlungen umzusetzen und eine adäquate zeitgemäße Absicherung aller Erwerbstätiger zu gewährleisten. Dabei muss sowohl die Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme sicher gestellt als auch die jeweiligen Traditionen, politischen Präferenzen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Dies umso mehr, als die Anzahl dieser Erwerbstätigen insbesondere angesichts neuer Formen der Arbeit und Digitalisierung der Arbeitswelt weiter zunehmen werden. 

Hintergrund

Auf dem Sozialgipfel in Göteborg im November 2017 haben der Rat, das Europäische Parlament und die EU Kommission gemeinsam die Europäische Säule sozialer Rechte proklamiert und hierdurch ihren Willen bekundet, gemeinsam an der Umsetzung der in der Säule enthaltenen rechtlich unverbindlichen Grundsätzen zu arbeiten. 

 

Grundsatz 12 der Säule sieht vor, dass unabhängig von Art und Dauer des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen für Selbständige ein angemessener Sozialschutz gewährleistet werden soll. 

Überwachung und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen

In ihrer Mitteilung zur Europäischen Säule sozialer Rechte, welche die Kommission ebenfalls im Rahmen des „Pakets für soziale Gerechtigkeit“ vorgelegt hat, hebt sie erneut die Bedeutung des Europäische Semesters hervor, in dessen Rahmen sie die Umsetzung der Säule überprüfen möchte. Die Grundsätze der Säule sollen bei der Überwachung, dem Vergleich und der Bewertung der erzielten Fortschritte berücksichtigt werden, wobei die Bewertung von Leistungen mithilfe eines sozialpolitischen Scoreboards erfolgen soll. Ferner möchte die Kommission technische Hilfe zur Förderung von Leistungsvergleichen und Austausch bewährter Verfahren bereitstellen. 

Die Deutsche Sozialversicherung hatte in ihren Stellungnahmen zu den von der Kommission durchgeführten Anhörungen und Konsultationen, zuletzt in ihrer Stellungnahme vom Januar 2018, darauf hingewiesen, dass insbesondere eine Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustauschs zu den Herausforderungen und laufenden Prozessen in den Mitgliedstaaten sowie die Bereitstellung von Informationen zu bewährten Verfahren zur Unterstützung der Mitgliedstaaten hilfreich seien. 

Nächste Schritte

Der Entwurf der Empfehlung wird nun dem Rat vorgelegt. Die Staats- und Regierungschefs werden sich am 22. und 23. März 2018 mit der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte befassen. 

 

Weitere Informationen zum Paket für soziale Gerechtigkeit und Zugang zum Sozialschutz finden Sie hier