Das Europäische „Stargate“ wird poliert.

Dr. WSW – 03/2018

Öffentliche Verwaltungsvorgänge sollen digitalisiert und vor allem die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung soll auch grenzüberschreitend online möglich werden. Das sind die Kernpunkte eines Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission vom Mai letzten Jahres zur Einrichtung eines „Zentralen Digitalen Zugangstors“.  

 

Nachdem sich der Rat im November positionierte, hat sich nun auch das Europäische Parlament geäußert. Am 22. Februar hat sein Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) eine Stellungnahme mit umfangreichen Änderungsvorschlägen abgegeben. Im Gegensatz zum Rat mildert das Parlament die auf die Mitgliedstaaten zukommenden Verpflichtungen nicht ab, sondern möchte sie eher noch ausweiten.  

 

Auffällig ist die Ergänzung der Liste in Anhang II. Sie enthält bisher 13 Bereiche, in denen nach dem Willen der Kommission in Zukunft Verwaltungsvorgänge grenzüberschreitend digital angeboten werden müssen – auch wenn sie bisher noch nicht einmal im Inland online existierten. Dem Parlament reicht diese Liste nicht. Besonders „pikant“ ist der Wunsch, auch Steuervorgänge in Zukunft online abzuwickeln. Aber auch aus Sicht der Rentenversicherung gibt es Neues. Schon nach dem Kommissionsentwurf sollte der Antrag auf eine Altersrente online gestellt werden können. Nun kommt, geht es nach den Wünschen des Parlaments, noch etwas Weiteres hinzu: Sowohl die Anfrage nach dem Stand der bestehenden Rentenanwartschaften als auch die Rentenauskunft selbst sollen in Zukunft online möglich werden.  

 

Die Verhandlungen des Parlamentes mit Rat und Kommission (Trilog) beginnen am 22. März mit der Klärung eher technischer Fragen und werden dann Ende April fortgesetzt.