Parlament beschließt Empfehlungen zum 28. Regime.

UM – 01/2026

Am 19. Januar hat das Europäische Parlament Empfehlungen für einen Rechtsrahmen für neue innovative Unternehmen beschlossen. Mit der Annahme des Berichts zum 28. Regime skizziert das Parlament Bedingungen, unter denen Unternehmen in der Europäischen Union (EU) unter gleichen Voraussetzungen konkurrieren können. Wichtig war dabei, eine einheitliche europäische Rechtsform zu entwickeln, die keine zusätzlichen Hindernisse und administrative oder finanzielle Belastungen für die Entwicklung von Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit sich bringt

Richtlinie statt Verordnung

Die am 19. Januar beschlossene Parlamentsvorlage weist einige wesentliche Änderungen zum Entwurf von Berichterstatter René Repasi (S&D, DE) auf, den dieser am 30. Juni 2025 vorgestellt hat (siehe auch DSV-News 9/2025). Gleich Vorab: Es ist bei dem Grundansatz geblieben, dass keine neue paneuropäische Unternehmensform per Verordnung geschaffen werden soll. Vielmehr soll der Weg einer maximal harmonisierenden Richtlinie eingeschlagen werden, nach der die neue Rechtsform auf nach nationalem Recht gegründeten Unternehmensformen aufbaut und automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Grundlage sollen Artikel 50 („Niederlassungsfreiheit“) und 114 AEUV („Binnenmarkt“) sein.

Aus ESSU wird S.EU

Neu hingegen ist die Bezeichnung. War vormals von ESSU die Rede – also Europäische Start-up-Scale-up-Gesellschaften – empfiehlt das Parlament nunmehr das klangvollere “Societas Europaea Unificata”. Zu deutsch: “Einheitliche Europäische Gesellschaft” (S.EU). Eine S.EU ist immer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, nicht börsennotiert und kommt mit einem Mindestkapital von sofort eingezahlten 1 Euro aus. Die im Berichtsentwurf geforderte Rücklagenbildung in Höhe von 25 Prozent des Jahresgewinns bis zur Erreichung der nach nationalem Recht erforderlichen Mindestkapitals ist entfallen.

Portal statt Register

Eine S.EU kommt aber auch moderner daher. Ihre Gründung soll vollständig in die Initiative zur Entwicklung einer europäischen Unternehmensbrieftasche integriert werden, um die digitale Identifizierung und Authentifizierung zu gewährleisten und eine rationale Verwaltung von Unternehmensdokumenten ermöglichen. Ihre Registrierung soll zudem nicht mehr wie im Berichtsentwurf aus dem Sommer letzten Jahres vorgesehen, in einem neu einzurichtenden Register, sondern in einem einheitlichen digitalen Portal auf Unionsebene erfolgen. Dieses soll auf das bestehende Europäische Justizportal aufbauen.  

Sozialstandards bleiben

Geblieben ist es bei dem wichtigen Konsens, dass nationale Arbeits- und Sozialstandards durch S.EU nicht ausgehöhlt werden dürfen. Hierfür müssten wirksame Schutzmaßnahmen im materiellen Recht und durch Kollisionsnormen getroffen werden. Explizit gefordert werden Schutzvorkehrungen für die Beteiligung von Beschäftigten und ihren Vertretungen. Bestehende Mitbestimmungsrechte dürften nicht umgangen werden. Die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf Aushandlung von Tarifverträgen sollten unberührt bleiben.

Bessere Rechtsetzung

Die 28er-Regelung soll alle vier Jahre überprüft und auf ihre Akzeptanz bei Unternehmen und ihre Angemessenheit in einer sich wandelnden Zeit bewertet werden. Das Parlament erwartet dazu eine entsprechende Berichterstattung durch die Kommission. Möglicherweise als Folge der seit einigen Monaten geführten Diskussion um bessere Rechtsetzung fordert das Parlament die Europäische Kommission in seiner Empfehlung ausdrücklich auf, für jeden neuen Legislativvorschlag im Zusammenhang mit der 28. Regelung eine umfassende und transparente Folgenabschätzung durchzuführen und zu veröffentlichen. Damit dürfte auch die kürzlich im Trilog vorläufig geeinte europäische Insolvenzrichtlinie erneut politische Aufmerksamkeit finden.