Digi­taler Binnen­markt umfasst elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akten, grenz­über­schrei­tende Genom­da­ten­banken und künst­liche Intel­li­genz

MS/CM – 04/2018

Nachdem die Kommission im Herbst 2017 eine umfangreiche öffentliche Konsultation abgeschlossen hat – der GKV-Spitzenverband hatte sich mit einer Stellungnahme beteiligt – legt sie nun die lang erwartete Mitteilung zur digitalen Transformation von Gesundheit und Pflege vor. Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte dazu: „Unsere Vorschläge sollen das volle Potenzial der digitalen Technik für die Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und der medizinischen Forschung nutzbar machen. Sie werden einen leichteren Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglichen, der wiederum zu einer besseren Krankheitsvorsorge und patientenorientierten Pflege, einer schnellen Reaktion auf drohende Pandemien und besseren Behandlungen führen wird.“ 

Folgende neuen Maßnahmen schlägt die Kommis­sion vor:

1. Die Kommission wird den Durchführungsbeschluss zur Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung überprüfen (Artikel 14). Die überarbeiteten Vorschriften werden die Rolle des eHealth-Netzwerks (besteht aus Vertretern der 28 Mitgliedstaaten) bei der Leitung der eHealth Digital Service Infrastructure (eHDSI) festlegen und die Regeln für die grenzüberschreitende Datenübermittlung präzisieren.  

 

2. Die Kommission wird eine Empfehlung zu technischen Spezifikationen für ein interoperables Austauschformat (‚European electronic health record exchange format‘) verabschieden. Die grenzüberschreitende Zugänglichkeit elektronischer Patientenakten wird den Bürgern helfen, EU-weit auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen und diese Daten selbst zu verwalten. 

 

3. Die Kommission wird weitere Investitionsmittel mobilisieren, um den Austausch nationaler elektronischer Patientenakten zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu finanzieren und die digitalen Interaktionen zwischen Patienten, Gesundheitsdienstleistern etc. zu fördern.  

 

4. Nationale Behörden und andere Beteiligte, insbesondere Forscher, sollen Dateninfrastrukturen zu Genomdaten und sonstigen Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken aufbauen und gemeinsam nutzen. Ein Ziel dieser Koordinierung besteht zunächst darin, bis 2022 mindestens 1 Million Genomsequenzen in der Europäischen Union zugänglich zu machen. Fast die Hälfte aller EU-Staaten (ohne Deutschland) haben eine Erklärung zum grenzüberschreitenden Zugang zu Genomdaten unterzeichnet.  

 

Weitere Informationen finden Sie hier

Um unseren Webauftritt für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Wenn Sie 'Akzeptieren' klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Andernfalls verwenden wir nur funktional unverzichtbare Cookies. Weitere Informationen, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung für Webseitenbenutzer.