Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlungen.

Dr. Sch-W – 06/2018

Am 23. Mai hat die EU-Kommission das so genannte „Frühjahrspaket“ veröffentlicht, welches das Europäische Semester 2018 weiter voranbringt. 

 

Herzstück sind die „Länderspezifischen Empfehlungen“, welche auf den bereits erschienenen „Länderberichten“ aufbauen. Insgesamt gibt sich die Kommission zufrieden mit den erreichten Fortschritten bei der Schaffung unbefristeter Arbeitsverträge und der Bekämpfung der Segmentierung der Arbeitsmärkte. Weniger zufrieden ist sie bei der Implementierung vorangegangener Empfehlungen zu den Feldern Gesundheit und Langzeitpflege sowie der Ausweitung der Steuerbasis. Es ist daher nicht verwunderlich, dass – so jedenfalls nach den Angaben des europäischen Gesundheits-Dachverbands „HOPE“ – (auch) diesmal 12 Mitgliedstaaten gesundheitsrelevante Empfehlungen erhalten haben, vor allem im Hinblick auf Effektivität, Zugänglichkeit und Widerstandsfähigkeit der nationalen Gesundheitssysteme. 

Deutschland wird unter anderem kritisiert für den nur „begrenzten Fortschritt“ bei der Beseitigung negativer Beschäftigungsanreize für „Doppelverdiener“ durch das Ehegattensplitting. Ganz allgemein sollten Anreize gesetzt werden, damit die Menschen mehr und länger arbeiten, nicht zuletzt auch im Niedriglohnsektor – unter anderem durch Verringerung des Steuerkeils. Kritisiert werden in diesem Zusammenhang auch die Regelungen der 450,- EUR Mini-Jobs als Fehlanreiz gegen eine Aufstockung der Arbeitszeit. 

 

Die länderspezifischen Empfehlungen bedürfen der Zustimmung des Europäischen Rates, der darüber am 28./29. Juni entscheidet.  

 

Das Frühjahrspaket der Kommission enthält ferner einige Bewertungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die wohl spektakulärste ist die Empfehlung, das Verfahren gegen Frankreich wegen übermäßiger Defizite zu beenden.