„Allgemeine Ausrichtung“ zum Digitalen Zugangstor.

Dr. Sch-W – 06/2018

Rat, Kommission und Europäisches Parlament einigten sich am 15. Juni auf einen Kompromiss in einem Dossier, welches auch die Deutsche Sozialversicherung erheblich in Anspruch nimmt. Das geplante europäische „Digitale Zugangstor“ weist gewissen Ähnlichkeiten mit dem Projekt des deutschen zentralen Portalverbunds auf, den das Onlinezugangsgesetz (OZG) auf den Weg bringt. Es will mit Hilfe der Benutzer-Schnittstelle „Your Europe“ zu nationalen digitalen Auftritten den digitalen Zugang des Bürgers zu möglichst vielen öffentlichen Diensten ermöglichen – auch in grenzüberschreitenden Situationen. Zu diesem Zweck muss eine Reihe öffentlicher Verwaltungsverfahren, soweit sie analog zur Verfügung stehen, in Zukunft in vollem Umfang auch online angeboten werden. Und damit nicht genug, dies muss auch in einer weiteren Sprache geschehen, die von der größtmöglichen Anzahl grenzüberschreitender Nutzer verstanden wird – und dies dürfte wohl trotz Brexit Englisch sein. 

Bemerkenswert sind gewissen Änderungen in der Liste voll digital zugänglicher Verfahren. Da sind zunächst Antrag und Ausstellung der Europäischen Gesundheitskarte, die in Zukunft auf elektronischem Wege möglich sein soll. Auch Steuererklärungen sollen in Zukunft digital möglich sein; dies gilt allerdings nicht für den Bescheid.  

 

Ähnlich sieht dies bei Rentenanträgen aus – sie dürfen in Zukunft elektronisch gestellt werden. Es muss jedoch nur der Eingang auf elektronischem Wege bestätigt werden, während der Bescheid nach wie auf anderem Wege zugestellt werden kann. Auch ist die Vorgabe auf verpflichtende („compulsory“) Systeme der Rentensysteme beschränkt, womit ein großer Teil der Betriebsrenten und Privatrenten ausgenommen wäre. Interessant ist auch die Aufnahme von Renten- und Anwartschaftsauskünften in die Liste. Diese müssen nicht nur auf elektronischem Wege angefragt, sondern auch erteilt werden können.