Mehr Schutz und Unterstützung für Mitarbeiter mit einer unheilbaren Krankheit.

SW – 07/2018

Die Kampagne „Dying to Work“ ist eine ursprünglich britische Kampagne des „Trades Union Congress“, deren Ziel es ist, Arbeitnehmern mit einer unheilbaren Krankheit eine „Schutzzeit“ zu gewähren, in der sie aufgrund ihres Zustands nicht entlassen werden können. Ein solcher Schutz würde jeder Person im Endstadium einer unheilbaren Krankheit soweit möglich die Wahl belassen, wie sie ihre letzten Monate verbringen möchte, und dabei die Sicherheit geben, dass ihr Arbeitsplatz geschützt ist und die finanzielle Sicherheit der Familie wie zuvor bestehen bleibt. 

Um die Initiative auch auf europäischer Ebene bekannt zu machen, wurde im Februar eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegründet. Die MEP-Fokusgruppe „Dying to work“ soll mit interessierten externen Partnern dazu beitragen, die Kampagne auf europäischer Ebene voran zu bringen. 

 

Die MEP-Fokusgruppe möchte einen Kündigungsschutz für unheilbar kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Vorbild des Kündigungsschutzes der Richtlinie 92/85/EWG vom Oktober 1992 für schwangere Arbeitnehmerinnen im europäischen Recht verankern. Gegenwärtig gebe es im EU Recht keinen Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer unheilbaren Erkrankung. Künftig solle für Betroffene ein Kündigungsschutz gelten, der an eine unheilbare Krankheit als Schutzkriterium anknüpft. 

Die Gruppe wird: 

 

  • mit EU-Partnern (z. B. Gewerkschaften und Patientengruppen) zusammenarbeiten, um im Rahmen bestehender Gesetze und laufender Gesetzgebung bestmöglich die Kampagnenziele zu erreichen; 
  • zur Sensibilisierung für das Thema in der EU27 beitragen; 
  • Möglichkeiten prüfen, in ganz Europa Daten zu erheben, um das Ausmaß des Problems besser zu erfassen; 
  • EU-weit tätige Arbeitgeber ermutigen, die freiwillige Charta der Kampagne zu unterzeichnen und 
  • Möglichkeiten für Interventionen bei Veranstaltungen und Aktivitäten des Europäischen Parlaments ermitteln. 

Auch eine parlamentarische Anfrage des Sprechers der MEP-Fokusgruppe vom 6. Juni 2018 beschäftigt sich mit dem Thema, mit der die Kommission für die anstehenden Fragen sensibilisiert werden sollte. Nachfolgende Fragen wurden zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission gerichtet: 

 

  • Welche konkreten Untersuchungen führt die Kommission zur Erfahrung am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern mit unheilbarer Krankheit durch? 
  • Was gedenkt die Kommission zu tun, um die Arbeitgeber zur Unterstützung von unheilbar erkrankten Arbeitnehmern zu ermutigen? 
  • Wird die Kommission zustimmen, sich mit Vertretern der EU-Kampagne „Dying to work" zu treffen, einschließlich der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die an der Kampagne arbeiten, um diese Fragen weiter zu diskutieren? 

In ihrer Antwort hebt die Kommission die Bedeutung des Risikomanagements hervor, das auf die spezifischen Risiken achten müsse, denen bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ausgesetzt seien und die spezielle Präventiv- und Schutzmaßnahmen erfordern, z.B. für unheilbare Krankheiten. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die von der EU-OSHA erarbeiteten Hilfen und ihren praktischen Leitfaden für Arbeitgeber und erklärt ihre Bereitschaft zu einem Treffen mit allen relevanten Gesprächspartnern.