EU-Gesundheitsminister beraten HTA
Unter bulgarischer Präsidentschaft tagte der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 22. Juni in Luxemburg. Verschiedene Gesundheitsthemen standen auch auf der Tagesordnung.
MS – 07/2018
Orientierungsaussprache zu HTA
Wichtigster Beratungspunkt war der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über die Bewertung von Gesundheitstechnologien. Die 28 Gesundheitsminister diskutierten insbesondere die von der Kommission vorgesehene verpflichtende Übernahme von klinischen Bewertungen. Demnach sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, an den gemeinsamen klinischen Bewertungen mitzuarbeiten und die Berichte anschließend als Grundlage für ihre nationalen Entscheidungen über Preisbildung und Erstattung zu verwenden. Eigene klinische Bewertungen dürfen für die betroffenen Technologien nicht mehr durchgeführt werden.
In der Diskussion lehnten vor allem größere Mitgliedstaaten die Rechtsverbindlichkeit ab. Zu groß seien die nationalen Unterschiede in entscheidungsrelevanten Bereichen wie die Auswahl der Komparatoren oder die Bewertung der Patientenrelevanz von Endpunkten. Kleinere Mitgliedstaaten hingegen begrüßten die Verbindlichkeit, nicht zuletzt auch weil einige der Länder über keine eigenen HTA-Bewertungen verfügen.
Der Vorsitz stellte abschließend fest, dass ein freiwilliger Ansatz auf erkennbar größere Zustimmung stieß. Trotz der unterschiedlichen Auffassung zwischen einem verbindlichen Ansatz oder einem eher freiwilligen Ansatz, herrschte Einigkeit unter Mitgliedstaaten, dass es zu einer verbesserten und strukturierteren Zusammenarbeit bei HTA kommen soll und der Kommissionsvorschlag dahingehend weiterentwickelt werden muss.
Auch Deutschland sprach sich explizit für eine vertiefte, aber freiwillige Kooperation aus. Die EU-Verordnung dürfe die Kompetenzen zur Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln nicht einschränken. Gemeinsam mit Frankreich hat Deutschland ein Non-Paper mit Kernpositionen erarbeitet, das in die technischen Beratungen mit anderen Mitgliedstaaten unter österreichischem Vorsitz einfließen soll.
Zukunft der EU-Gesundheitspolitik
Vor den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 führten die Gesundheitsminister eine politische Debatte über die Zukunft von Gesundheit in der EU. Die Mitgliedstaaten sprachen sich für die Beibehaltung einer eigenständigen EU-Gesundheitspolitik aus, um den besonderen Belangen des Gesundheitswesens Rechnung zu tragen. Diese Positionierung der Gesundheitsminister war auch vor dem Hintergrund der immer wieder auftretenden Diskussionen über den Verbleib einer eigenständigen Generaldirektion Santé (Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) bei der Europäischen Kommission wichtig.
Als künftige Handlungsfelder mit europäischem Mehrwert definierten die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, europäische Referenznetzwerke zur Behandlung seltener Erkrankungen, den Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen, Prävention, nichtübertragbare chronische Erkrankungen sowie die Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege. Die Ministerinnen und Minister erinnerten daran, dass trotz gestärkter Zusammenarbeit die Kompetenzen und die Verhältnismäßigkeit gleichzeitig gewahrt werden müssen.
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Österreich übernahm Ratsvorsitz
Am 1. Juli überahm Österreich den Vorsitz im Rat der EU für die nächsten sechs Monate. Die österreichische Delegation stellte die Kernpunkte ihres Arbeitsprogramms im Bereich Gesundheit vor. Schwerpunkt soll der vorliegende Verordnungsentwurf zu HTA darstellen, für den ein Fortschrittsbericht angestrebt wird. Des Weiteren stehen die Beratungen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (kurz Tabakrahmenübereinkommen) auf dem Programm. Zudem strebt Österreich Ratsempfehlung zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen an.
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