Öffentliche Verwaltung und Gesundheitswesen zählen zu den Schwerpunkten.

Dr. WSW – 07/2018

Der nächste mehrjährige Finanzierungsrahmen der EU von 2021 bis 2027 wird einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die „Digitale Transformation“ legen. Hierfür ist im genannten Finanzierungszeitraum ein Budget von insgesamt 9,2 Milliarden Euro vorgesehen. Das „Programm“ wird auf fünf Bereiche verteilt. Der aus Sicht der Sozialversicherung besonders wichtige Programmteil („Ziel 5“) versteckt sich unter dem Titel „Einführung, optimale Nutzung und Interoperabilität“. 

 

Zu den fünf Schwerpunkten im Rahmen von Ziel 5 zählen die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in allen Bereichen einschließlich Schaffung der erforderlichen Register (Datenbanken) sowie Gesundheit. Hier geht es vor allem darum, dass im öffentlichen Sektor und in Bereichen von öffentlichem Interesse moderne digitale Techniken eingeführt und genutzt werden können. In diesem Zusammenhang soll öffentlichen Verwaltungen angeboten werden, digitale Technik zu testen und in Pilotprojekten zu erproben, einschließlich ihrer grenzüberschreitenden Nutzung.  

 

Für öffentliche Dienste auf EU-Ebene soll die Konzipierung, Erprobung, Umsetzung und Einführung interoperabler digitaler Lösungen unterstützt werden. Im Bereich „Gesundheit“ ist sicherzustellen, dass die EU-Bürger über die Grenzen hinweg auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können und die e-health-Infrastruktur ausgebaut wird. Für Forschung, Krankheitsvorsorge und personalisierte Gesundheitsversorgung sollen bessere Daten zur Verfügung gestellt und die digitale Gesundheitsversorgung gefördert werden.