Die Diskussionen um die künftigen Aufgaben der Behörde sind in vollem Gange.

SW – 08/2018

Im März 2018 hat die Europäische Kommission das Paket zur sozialen Gerechtigkeit vorgelegt, das unter anderem einen Verordnungsentwurf zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) enthielt (siehe hierzu zuletzt Beitrag 3/2018). Seither wird insbesondere die Unbestimmtheit der ihr zugedachten Aufgaben angemahnt. Der Mehrwert der Errichtung einer ELA scheint für viele Abgeordnete, betroffene Behörden und Interessenvertreter noch unklar. 

Der Berichterstatter des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments hat in seinem im Juni vorgelegten Bericht darauf hingewiesen, dass das operative Mandat der ELA deutlich auf die Rechtsdurchsetzung ausgerichtet sein sollte und diese mit hinreichenden Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet sein müsse, um diese Ziele zu erreichen. Der freiwillige Charakter der Teilnahme der nationalen Behörden, wie von der Kommission vorgeschlagen, sei hierzu nicht ausreichend, um dieses Ziel zu erreichen. Die ELA dürfe nicht zu einem „zahnlosen Tiger“ verkommen.  

Die Bundesregierung hingegen hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter der Fraktion der FDP zur Europäischen Arbeitsbehörde mit Blick auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustauschs zwischen nationalen Behörden betont, es müsse sichergestellt sein, dass die Kompetenzen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben. Nationale Behörden müßten auch weiterhin die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz entsandter und mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrollieren und im Fall von Verstößen Sanktionen verhängen. Gleichzeitig sei eine Dopplung mit bereits etablierten Prozessen, Behörden und existierenden Rechtsakten zu vermeiden. 

Auch der Bundesrat weist in seinem Beschluss zum Verordnungsvorschlag mit Blick auf mögliche Kompetenzüberschreitungen darauf hin, dass die Aufgaben und Befugnisse der Behörde klar definiert sein sollten und der Mehrwert einer supranationalen EU-Behörde insbesondere vor dem Hintergrund bereits auf EU-Ebene vorhandener Einrichtungen und Gremien geprüft werden müsse. 

In seiner begründeten Stellungnahme zur Subsidiarität hat der schwedische Reichstag gerügt, dass sich aus dem Kommissionsvorschlag nicht erschließe, worin der Mehrwert einer neuen Behörde liege. Es bestünden sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf Unionsebene bereits bewährte Strukturen, um die Fragen zu behandeln, mit denen sich die Behörde befassen solle. 

Stellungnahme der deutschen Sozialversicherung

Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung haben sich mit einer Stellungnahme aktiv an der aktuellen Diskussion zur Europäischen Arbeitsbehörde beteiligt. Sie begrüßen darin die Intention der Kommission, eine faire Arbeitskräftemobilität zu unterstützen. Soweit jedoch die Strukturen der Koordinierung der sozialen Sicherheit betroffen sind, ist die Deutsche Sozialversicherung der Ansicht, dass die vorgesehene Neuordnung und Übertragung von Aufgaben auf die ELA diesem Ziel nicht gerecht wird. 

 

Die bestehenden, von den Mitgliedstaaten akzeptierten Strukturen der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der ihr angeschlossenen Gremien sollen aufgelöst und die Aufgaben weitgehend auf die ELA übertragen werden, ohne dass sich ein Mehrwert aus der Übertragung erschließt. Es besteht Unklarheit über die konkreten Aufgaben der geplanten Behörde und der unter ihrem Dach zu gründenden Strukturen. Deutlich scheint nur, dass der ELA bei der Beurteilung, welche Arbeitsgruppen und Expertengremien einzusetzen sind, weitgehend Entscheidungsspielraum eingeräumt werden soll.  

Die Aufteilung der Ausschüsse und der operativen Aufgaben auf die ELA und die Verwaltungskommission lässt nach Einschätzung der Deutschen Sozialversicherung die Synergien, die durch die einheitliche Ausführung verschiedener Aufgaben durch die Verwaltungskommission entstehen, und die Notwendigkeit, nationale Besonderheiten in den angeschlossenen Ausschüsse einbringen zu können, außer Acht. 

 

So ist im Hinblick auf den Rechnungsausschuss und den Fachausschuss für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission nicht klar, ob entsprechende Gremien von der ELA eingesetzt würden und wie diese besetzt wären. In der derzeit vorgeschlagenen Form der Verordnung ist insofern nicht eindeutig, ob das Wissen der Fachexpertinnen und Fachexperten nationaler Verbindungsstellen nach wie vor Berücksichtigung fände.  

Fazit

Der Verordnungsentwurf lässt den Verlust der gewachsenen vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Verwaltungskommission und der ihr angeschlossenen Gremien sowie das Fehlen der Fachkompetenz der Expertinnen und Experten nationaler Verbindungsstellen befürchten. 

Nächste Schritte

Die Entscheidung des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ steht noch aus. Auch eine allgemeine Ausrichtung des Rates liegt noch nicht vor. Die Behörde soll nach Vorstellung der Kommission 2019 ihre Arbeit aufnehmen.