Die Deutsche Sozialversicherung bereitet sich intensiv auf den Start des Projekts EESSI am 3. Juli 2019 vor.

KB – 10/2018

Der EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 sieht vor, die öffentlichen Verwaltungen in der EU zu modernisieren und dabei transparente, effiziente Einrichtungen zu schaffen, die Ihre Dienste vollständig digital anbieten und grenzübergreifend elektronisch agieren. Dafür konzipierte die EU-Kommission ein elektronisches Datenaustauschsystem, dessen Grundlage die Erwägungsgründe der VO (EG) Nr. 883/2004, der Art. 78 VO (EG) Nr. 883/2004, der EU-Beschluss E4 und die Bestimmung des Art. 95 der VO (EG) Nr. 987/2009 sind. 

Den EU-Mitgliedstaaten und den vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wurde von der EU-Kommission das zentrale System „Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI)“ zur Verfügung gestellt und im Juli 2017 festgelegt, dass dieses System innerhalb von zwei Jahren zur Nutzung fertiggestellt und einsatzfähig ist. Den Sozialversicherungsträgern in der EU wurde damit die Möglichkeit eröffnet, sämtlichen grenzüberschreitenden Datenaustausch statt auf dem Papierweg, elektronisch abzuwickeln. Den Mitgliedstaaten wurde eine Frist von zwei Jahren zur Schaffung der notwendigen Strukturen und Implementierung des Datenaustauschsystems in die nationalen Systeme eingeräumt. Ab dem 3. Juli 2019 ist der rein elektronische Datenaustausch dann für alle Sozialversicherungsträger der EU verpflichtend. 

Digitale Kommunikation

Zielsetzung ist eine verbesserte und schnellere Kommunikation zwischen den einzelnen Trägern sozialer Sicherheit der teilnehmenden Staaten, die Nutzung der selben elektronischen Standardvorlagen, eine Optimierung der Bearbeitung unter Anwendung der Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und die Vermeidung von Fehlern beim Datenaustausch. Die digitale Übermittlung der Daten soll nicht nur Verwaltungsaufwand und Mitarbeiterressourcen, sondern auch Kosten für Material und Versand sparen. Das Projekt EESSI gilt für alle Sektoren der Sozialen Sicherheit und erfasst die Bereiche Renten, Krankheit und Pflege, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. 

Für die Übermittlung der elektronischen Nachrichten und Daten wurden in den Mitgliedstaaten 67 Zugangsstellen (Access Points) eingerichtet, welche die Daten von einer Zugangsstelle zur anderen weiterleiten. In Deutschland sind fünf dieser Zugangsstellen eingerichtet, zwei bei der Bundesagentur für Arbeit und je eine bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg, bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) und der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung-Ausland (DGUV).  

Umsetzung in der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

In der Zugangsstelle DSRV Würzburg werden die Daten der DRV Bund, der DRV Knappschaft-Bahn-See, der 14 Regionalträger der DRV, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) und der Generalzolldirektion erfasst und weitergeleitet. Die Kommunikation über diese Zugangsstelle soll in beide Richtungen vollelektronisch auf Basis strukturierter elektronischer Dokumente (SEDs) erfolgen. Die benötigten Daten werden dann über das System EESSI dem richtigen Empfänger im jeweiligen Mitgliedsland automatisch zugestellt. 

Die Implementierung des Systems EESSI stellt die nationalen Behörden vor große Herausforderungen. Die von der Kommission erstellte Software muss mit den nationalen Systemen in Einklang gebracht werden, die technischen Details sind teilweise noch im Klärungsprozess. Und nicht zuletzt müssen die Mitarbeitenden in den Behörden im Umgang mit dem neuen System geschult werden, damit EESSI am 3. Juli 2019 pünktlich an den Start gehen kann.