EWSA fordert eine weitergehende und aktivere Beteiligung der Sozialpartner in der Europäischen Arbeitsbehörde.

SW – 10/2018

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vorgelegt. Der EWSA begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission, äußert jedoch Bedenken, insbesondere im Hinblick auf das Mandat und das Budget der Behörde, und bemängelt eine nicht ausreichende Beteiligung der Sozialpartner und. 

Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde

Der EWSA betont, dass zur Bewältigung der Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Mobilität die Europäische Arbeitsbehörde auf der Grundlage eines klaren Mandats errichtet werden sollte, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachtet. Je genauer die Europäische Arbeitsbehörde ihr Mandat definiere und je weniger sie von diesen Zielsetzungen abweichen würde, desto besser werde verhindert, dass ihre Bedeutung falsch dargestellt oder negativ interpretiert werde. 

 

Wünschenswert sei durch Konzentration von Erfahrung, Kapazitäten und Aufgaben Synergieeffekte zu erzielen und die Effektivität zu steigern. Dabei solle Doppelgleisigkeit und mangelnde Klarheit vermieden werden. Für die Gremien der Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit bedeutet dies die Einbindung des Rechnungsausschusses und des Vermittlungsausschusses der Verwaltungskommission in die Behörde. 

 

Darauf aufbauend sollten nach Ansicht des EWSA weitere innovative Initiativen gestartet werden. Ein Beispiel hierfür sei die Schaffung einer europäischen Sozialversicherungsnummer nach Abschluss der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und den Arbeiten für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI). 

Budget der Europäischen Arbeitsbehörde

Im Hinblick auf die Effektivität der Arbeit der Europäischen Arbeitsbehörde mahnt der EWSA eine angemessene Eigenmittelausstattung zur Verwirklichung ihre Aufgaben an, um die Autonomie der Behörde zu gewährleisten. Der EWSA befürchtet, dass ein zu knappe Mittelausstattung die Wirksamkeit der Behörde in Frage stellen könnte. 

Beteiligung der Sozialpartner

Der EWSA bemängelt eine nicht ausreichende Einbeziehung der Sozialpartner. Diese müssten auf europäischer, nationaler und sektorspezifischer Ebene aktiver einbezogen werden. Um dies zu erreichen, schlägt der EWSA vor, die in Artikel 24 des Verordnungsentwurfs geregelte „Gruppe der Interessenträger“ in einen Beirat umzuwandeln und die Vertretung der Sozialpartner hierin zu stärken. Dem Beirat sollen siebzehn Mitglieder angehören, wobei neben drei Vertretern der Kommission, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und dem Exekutivdirektor auch zwölf Vertreter der europäischen Sozialpartner eingebunden sein sollen. Dem Beirat solle der Vorsitzende des Verwaltungsrats, d.h. ein Vertreter der Mitgliedstaaten, vorstehen und nicht wie ursprünglich für die „Gruppe der Interessenvertreter“ vorgesehen, der Exekutivdirektor, d.h. der Leiter der Behörde. Der Beirat soll nach Vorstellung des EWSA nicht zweimal, sondern mindestens dreimal jährlich tagen. 

 

Konkret möchte der EWSA, dass dieser Beirat über die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Aufgaben der „Gruppe der Interessenvertreter“ hinaus befugt sein soll, zum jährlichen Geschäftsplan, dem Tätigkeitsbericht und dem Vorschlag des Verwaltungsrates zur Ernennung des Exekutivdirektors Stellung zu nehmen. 

Ausblick

Nach Vorstellung der Kommission soll die Europäische Arbeitsbehörde als eigenständige EU-Agentur mit etwa 140 Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 50 Millionen Euro 2019 ihre Arbeit aufnehmen. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Ratspräsidentschaft ist für den Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" am 6. Dezember jedoch zunächst „nur“ ein Fortschrittsbericht vorgesehen.