„Sozialversicherungsträger übernehmen Kosten für Beinprothesen aus dem 3D-Biodrucker“: Science-Fiction oder bald Realität?

AD – 11/2018

Bei einem 3D-Druck wird das Rohmaterial, wie Keramik, Kunststoff und Metall, zuerst verflüssigt und anschließend in fein dosierten Strahlen, ähnlich wie bei einem Tintenstrahldrucker, von Spritzdüsen Schicht für Schicht zu einem dreidimensionalen Objekt geformt. Notwendige Härtungsprozesse (etwa durch Abkühlung des Materials) sind zu berücksichtigen. Gussformen oder ähnliche Werkzeuge werden nicht benötigt. Der ganze Prozess ist computergesteuert, wobei natürlich eine im Computer gespeicherte dreidimensionale Vorlage gespeichert sein muss. Das Produkt kann folglich nur so präzise sein wie seine Vorlage.

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (STOA) hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen der Einsatz von 3D-Druckern in der Produktion etwa von menschlichen Körperteilen als „Ersatzteile“ haben würde. Die hierzu veröffentlichte Studie, die nur in englischer Sprache vorliegt, ist auf den Webseiten des Europäischen Parlaments hier verfügbar.

Wie funktionieren 3D-Biodrucker?

In der Medizin macht seit Anfang der 2000er-Jahre in 3D-Druckern hergestellter Zahnersatz Karriere. Im engeren Sinne verarbeiten 3D-Biodrucker überwiegend, jedoch nicht ausschließlich, organisches Material, mit dem Körperteile wie Knochen und Organe hergestellt werden sollen. Bevorzugt sollen Zellen der Patienten hergenommen werden, denn dadurch können die gefürchteten Abstoßungsreaktionen, die gegen fremde Zellen wirken, verhindert werden. Ein weiterer Vorteil ist die patientenzentrierte – eventuell sogar während der Operation die den Operationsverlauf berücksichtigende – Herstellung individueller Komponenten, die aber auch die Behandlungskosten höher steigen lassen.

Zugang zur Behandlung für alle?

Vor dem Hintergrund möglicher Ungleichheiten im Gesundheitswesen stellt sich die Frage, ob künftig der Zugang zu den Vorteilen, die 3D-Biodrucker bieten, allen Bürgerinnen und Bürgern, auch wenn sie nicht über die gegebenenfalls notwendigen finanziellen (Mehr-) Mittel verfügen, offen stehen wird. Der technische Fortschritt hat die Maßgabe des Sozialgesetzbuches, wonach die Sozialversicherungsträger in Deutschland die Kosten für ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlungen übernehmen müssen, bisher jedenfalls nicht erschüttert.


Heute sind die Möglichkeiten des 3D-Biodrucks noch beschränkt,  eher Science-Fiction als Realität. Die am Gesundheitswesen Beteiligten sollten sich aber schon heute mit den Realitäten von Morgen und Übermorgen befassen, meinen nicht wenige Experten.