
5 Jahre Patientenrechterichtlinie
Europäische Kommission zieht Bilanz und legt Bericht vor.
MS – 11/2018
Knapp fünf Jahre
nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung hat die Europäische
Kommission einen Bericht über deren Umsetzung in der Europäischen Union
vorgelegt:
„Fünf Jahre nach
Inkrafttreten der Richtlinie kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass
grenzüberschreitende Patientenströme ein stabiles Muster aufweisen und in der
Regel von geografischer oder kultureller Nähe beeinflusst werden. Insgesamt
betrachtet bleiben die Patientenmobilität und ihre finanzielle Dimension
innerhalb der Union relativ bescheiden und die Richtlinie zur
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung hatte keine wesentlichen
haushaltsrelevanten Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme.“
Die Patientenrechterichtlinie
wurde im Oktober 2011 verabschiedet und musste bis zum 25. Oktober
2013 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Mit der neuen
Richtlinie erhielt jeder Patient in den Mitgliedstaaten der EU das Recht, auch
außerhalb seines Versicherungsstaates eine ambulante oder stationäre Behandlung
zu erhalten. Dabei muss der Versicherungsstaat nur die Kosten einer ambulanten
bzw. stationären Behandlung bis zu der Höhe erstatten, die diese Behandlung im
Versicherungsstaat gekostet hätte. Während im Falle einer ambulanten Behandlung
der Versicherte generell keiner Vorabgenehmigung durch die Krankenkasse seines
Versicherungsstaates bedarf, fallen stationäre Behandlungen, bspw. wenn eine
Übernachtung bzw. der Einsatz einer hoch spezialisierten und kostenintensiven
medizinischen Infrastruktur erforderlich ist, unter den Genehmigungsvorbehalt
des Versicherungsstaates.
Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie erhielt die Kommission
auch die rechtliche Möglichkeit, zum Teil legislative Initiativen im Bereich
von Digitalisierung im Gesundheitswesen, Schaffung von Europäischen
Referenznetzwerken und nicht zuletzt im Bereich der Bewertung von
Gesundheitstechnologien (HTA) vorzulegen.
Den Bericht
der Kommission über die Anwendung der Richtlinie vom 21. September 2018 finden Sie unter diesem Link.