Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung beteiligen sich an Konsultation der Kommission.

KB/SW – 11/2018

Mit ihrer Konsultation zum Konzept der „besseren Rechtsetzung“, an der sich auch die Deutsche Sozialversicherung beteiligt hat, möchte die Kommission bewerten, wie gut die von ihr eingesetzten Instrumente für eine bessere Rechtsetzung in der Praxis funktionieren, zur Erreichung der Ziele der Agenda für eine bessere Rechtsetzung beitragen und wie die Rolle der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der Politikgestaltung gestärkt werden können.

In ihrer Stellungnahme sprachen sich die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung im Hinblick auf eine informierte und fundierte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Interessenträger für die Gewährleistung zeitlich angemessener Konsultationsphasen aus. Rückfragen zu Konsultationsfragen und -inhalten sollten unbürokratisch und schnell im Austausch mit den zuständigen Dienststellen möglich sein. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Konsultationsfragebögen sollte darauf geachtet werden, dass die Art der Fragestellung eine differenzierte Antwort und eine individuelle Einschätzung verschiedener Aspekte ermöglicht.

Mit Blick auf die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit wurde darauf hingewiesen, dass diesbezüglich eine gründliche Analyse und deren detaillierte Darlegung helfe, die entsprechenden Bewertungsprozesse transparenter zu machen. Ferner sprachen sich die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung dafür aus, dass soziale und gesundheitliche Aspekte bereits bei der Vorlage neuer Gesetze angemessen berücksichtigt werden sollten.

Den vollständigen Konsultationsbeitrag finden Sie hier.

Raster zur Bewertung der Subsidiarität

Parallel zur Konsultation legte die Kommission im Oktober 2018 die Mitteilung „Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle in der Politikgestaltung der EU“ vor.  Danach sind die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Schlüsselelemente einer besseren Rechtsetzung.

Die Mitteilung bezieht sich auf den Bericht der Task Force für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ und enthält in ihrem Anhang I neun Empfehlungen der Task Force. Die vom Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans geleitete Task Force setzte sich aus den Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und der nationalen Parlamente zusammen und durchleuchtete alle Politikbereiche der EU. Im Juli 2018 legte Sie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ihren Abschlussbericht vor.

Die Kommission nimmt u.a. den Vorschlag der Task Force auf, ein Raster (siehe Anhang II der Mitteilung) für die Bewertung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in ihre Leitlinien für bessere Rechtsetzung einzubeziehen und dies zur Präsentation von Ergebnissen ihrer Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Begründungen zu nutzen. Das Raster möchte sie auch in ihrer Kommunikation mit den nationalen Parlamenten nutzen.

Nationalen Parlamenten soll es außerdem erleichtert werden, die Fristen für die Übermittlung von Stellungnahmen zu Entwürfen von Vorschlägen einzuhalten. Laut Empfehlung der Task Force sollte die Kommission die vertraglich verankerte Frist von acht Wochen für die Abgabe begründeter Stellungnahmen durch die nationalen Parlamente flexibel anwenden. Diese Flexibilität sollte übliche Urlaubs- und Ferienzeiten berücksichtigen und es der Kommission gestatten, so weit möglich, innerhalb von acht Wochen nach Eingang einer Stellungnahme zu reagieren. 

Hintergrund

Politische Entscheidungsprozesse in der EU sollen gemäß der Agenda für eine bessere Rechtssetzung in jeder Phase transparent und offen sein und sich an den Bedürfnissen und Interessen der Gesellschaft und Unternehmen orientieren. Die Agenda erstreckt sich auf alle Politikbereiche der EU. Gezielte Regulierung soll mit möglichst geringem Kosten- und Verwaltungsaufwand nur dort stattfinden, wo es erforderlich ist. Die Agenda beruht auf drei Säulen:


  • Die Einbindung der Interessensträger während des gesamten Politzyklus.
  • Bewertung mit dem Ziel zu gewährleisten, dass der derzeitige EU-Rechtsbestand seinen Zweck erfüllt.
  • Folgenabschätzungen, die sicherstellen sollen, dass neue Vorschläge Ihre politischen Ziele so effizient wie möglich erreichen, ohne unnötige Belastungen aufzuerlegen.


Eine bessere Rechtssetzung und die Vereinfachung von Gesetzen soll letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung in der EU fördern und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sowie Interessensvertretern mehr Gehör verschaffen.

Nächste Schritte

Die Schlussfolgerungen der derzeitigen Bestandsaufnahme der Kommission zur Agenda für eine bessere Rechtssetzung werden im ersten Halbjahr 2019 erwartet.