
Agenda für bessere Rechtsetzung in der EU
Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung beteiligen sich an Konsultation der Kommission.
KB/SW – 11/2018
Mit ihrer Konsultation zum Konzept der „besseren Rechtsetzung“, an der sich auch die Deutsche
Sozialversicherung beteiligt hat, möchte die Kommission bewerten, wie gut die
von ihr eingesetzten Instrumente für eine bessere Rechtsetzung in der Praxis
funktionieren, zur Erreichung der Ziele der Agenda für eine bessere
Rechtsetzung beitragen und wie die Rolle der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
in der Politikgestaltung gestärkt werden können.
In ihrer Stellungnahme sprachen sich die
Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung im Hinblick auf eine informierte
und fundierte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Interessenträger für die Gewährleistung zeitlich angemessener Konsultationsphasen aus. Rückfragen
zu Konsultationsfragen und -inhalten sollten unbürokratisch und schnell im Austausch
mit den zuständigen Dienststellen möglich sein. Bei der inhaltlichen
Ausgestaltung der Konsultationsfragebögen sollte darauf geachtet werden, dass die
Art der Fragestellung eine differenzierte Antwort und eine individuelle
Einschätzung verschiedener Aspekte ermöglicht.
Mit Blick auf die Subsidiarität
und die Verhältnismäßigkeit wurde darauf hingewiesen, dass diesbezüglich eine gründliche
Analyse und deren detaillierte Darlegung helfe, die entsprechenden Bewertungsprozesse
transparenter zu machen. Ferner sprachen sich die Spitzenorganisationen der
deutschen Sozialversicherung dafür aus, dass soziale und gesundheitliche
Aspekte bereits bei der Vorlage neuer Gesetze angemessen berücksichtigt werden
sollten.
Den vollständigen Konsultationsbeitrag finden Sie hier.
Raster zur Bewertung der Subsidiarität
Parallel zur Konsultation legte die Kommission im Oktober
2018 die Mitteilung „Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle
in der Politikgestaltung der EU“ vor. Danach
sind die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Schlüsselelemente
einer besseren Rechtsetzung.
Die Mitteilung bezieht sich auf den Bericht der Task Force für
Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“
und enthält in ihrem Anhang I neun Empfehlungen der Task Force. Die vom Ersten Vizepräsidenten der Kommission
Frans Timmermans geleitete Task Force setzte sich aus den Mitgliedern des
Ausschusses der Regionen und der nationalen Parlamente zusammen und
durchleuchtete alle Politikbereiche der EU. Im Juli 2018 legte Sie Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker ihren Abschlussbericht vor.
Die Kommission nimmt u.a. den Vorschlag der Task Force auf, ein Raster (siehe Anhang II der Mitteilung) für die Bewertung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in ihre Leitlinien
für bessere Rechtsetzung einzubeziehen und dies zur Präsentation von Ergebnissen
ihrer Folgenabschätzungen, Evaluierungen und Begründungen zu nutzen. Das Raster
möchte sie auch in ihrer Kommunikation mit den nationalen Parlamenten nutzen.
Nationalen Parlamenten soll es außerdem erleichtert werden,
die Fristen für die Übermittlung von Stellungnahmen zu Entwürfen von
Vorschlägen einzuhalten. Laut Empfehlung der Task Force sollte die Kommission die
vertraglich verankerte Frist von acht Wochen für die Abgabe begründeter
Stellungnahmen durch die nationalen Parlamente flexibel anwenden. Diese
Flexibilität sollte übliche Urlaubs- und Ferienzeiten berücksichtigen und es
der Kommission gestatten, so weit möglich, innerhalb von acht Wochen nach
Eingang einer Stellungnahme zu reagieren.
Hintergrund
Politische Entscheidungsprozesse in der EU sollen gemäß der Agenda
für eine bessere Rechtssetzung in jeder Phase transparent und offen
sein und sich an den Bedürfnissen und Interessen der Gesellschaft und
Unternehmen orientieren. Die Agenda erstreckt sich auf alle Politikbereiche der
EU. Gezielte Regulierung soll mit möglichst geringem Kosten- und
Verwaltungsaufwand nur dort stattfinden, wo es erforderlich ist. Die Agenda
beruht auf drei Säulen:
- Die Einbindung der Interessensträger während des
gesamten Politzyklus.
- Bewertung mit dem Ziel zu gewährleisten, dass
der derzeitige EU-Rechtsbestand seinen Zweck erfüllt.
- Folgenabschätzungen, die sicherstellen sollen, dass
neue Vorschläge Ihre politischen Ziele so effizient wie möglich erreichen, ohne
unnötige Belastungen aufzuerlegen.
Eine bessere Rechtssetzung und die Vereinfachung von
Gesetzen soll letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung
in der EU fördern und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sowie
Interessensvertretern mehr Gehör verschaffen.
Nächste Schritte
Die Schlussfolgerungen der derzeitigen Bestandsaufnahme der Kommission zur Agenda für eine bessere Rechtssetzung werden im ersten Halbjahr 2019
erwartet.