Lösungsmodelle für grenzüberschreitende Probleme sollen sich auch an Drittländern orientieren können.

AD – 11/2018

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt in seiner Stellungnahme ECO/465 den Vorschlag der EU-Kommission für eine „Ver­ord­nung des Euro­päi­schen Par­la­men­tes und des Rates über einen Mecha­nis­mus zur Über­win­dung recht­li­cher und admi­nis­tra­ti­ver Hin­der­nisse in einem grenz­über­grei­fen­den Kon­text“ (KOM/2018/373 vom 29. Mai 2018). Über den Vorschlag hatten wir im Juni 2018 berichtet: „EUREGIOs sollen Sonderrechte erhalten“.

Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die Bestimmungen des Vorschlags einen neuen Ansatz widerspiegelten, die Kooperationsmöglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Subsidiarität stärkten und zu einer ausgewogeneren, nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung der Grenzregionen sowie zur Steigerung des BIP der Union beitragen könnten.


Der Ausschuss hält den Vorschlag für begründet, denn obwohl diese Gebiete derzeit durch mehrere institutionelle Instrumente unterstützt würden (insbesondere INTERREG und EVTZ), verfügten sie nicht über die entsprechenden Kompetenzen zur Ergreifung solcher rechtlichen Maßnahmen.

In Bezug auf die sozialen Aspekte erachtet der EWSA die Entwicklung von Mechanismen, die durch den Abbau administrativer Hindernisse die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie den Ausbau von Infrastruktur und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse fördern, als besonders wichtig.

Der Verordnungsentwurf beruhe auf dem Prinzip, dass eine Möglichkeit, ein bestimmtes Problem zu lösen, darin bestehen könnte, die jenseits der Grenze geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden. Jedoch sei dies in zahlreichen Fällen nicht möglich: Es könne vorkommen, dass es weder auf der einen noch auf der anderen Seite der Grenze eine Rechtsvorschrift zur Behebung des betreffenden Problems gebe; eine Lösung könnte sich dann am Modell eines Drittlandes orientieren. Ein Mechanismus sollte auch für solche Fälle vorgeschlagen werden, meint der EWSA.

Wie geht es weiter?

Der Vorschlag der EU-Kommission liegt dem Europäischen Parlament in erster Lesung vor. Berichterstatter im federführenden Regio-Ausschuss ist MdEP Matthijs van Miltenburg (NL/Fraktion ALDE) und im mitberatenden Gesundheitsausschuss ist es MdEP Adina-Iona Valean (ROM/Fraktion EVP). Berichtsentwürfe sind noch nicht veröffentlicht worden. Der Rechtsausschuss hatte beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat eine Information zur Thematik („Briefing“) erarbeitet, die sich an die Abgeordneten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet. Das Informationspapier ist nur in englischer Sprache hier erhältlich.