EWSA will mehr Sonderrechte für EUREGIOs
Lösungsmodelle für grenzüberschreitende Probleme sollen sich auch an Drittländern orientieren können.
AD – 11/2018
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt in seiner Stellungnahme
ECO/465 den Vorschlag der EU-Kommission für eine „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“ (KOM/2018/373 vom 29. Mai 2018). Über den Vorschlag hatten wir im Juni 2018 berichtet: „EUREGIOs
sollen Sonderrechte erhalten“.
Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die Bestimmungen
des Vorschlags einen neuen Ansatz widerspiegelten, die Kooperationsmöglichkeiten
einzelner Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Subsidiarität stärkten und zu
einer ausgewogeneren, nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung der
Grenzregionen sowie zur Steigerung des BIP der Union beitragen könnten.
Der Ausschuss hält den Vorschlag für begründet, denn obwohl
diese Gebiete derzeit durch mehrere institutionelle Instrumente unterstützt
würden (insbesondere INTERREG und EVTZ), verfügten sie nicht über die
entsprechenden Kompetenzen zur Ergreifung solcher rechtlichen Maßnahmen.
In Bezug auf die sozialen Aspekte erachtet der EWSA die Entwicklung von Mechanismen, die durch
den Abbau administrativer Hindernisse die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie
den Ausbau von Infrastruktur und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
fördern, als besonders wichtig.
Der Verordnungsentwurf beruhe auf dem
Prinzip, dass eine Möglichkeit, ein bestimmtes Problem zu lösen, darin bestehen
könnte, die jenseits der Grenze geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden. Jedoch
sei dies in zahlreichen Fällen nicht möglich: Es könne vorkommen, dass es weder
auf der einen noch auf der anderen Seite der Grenze eine Rechtsvorschrift zur
Behebung des betreffenden Problems gebe; eine Lösung könnte sich dann am Modell
eines Drittlandes orientieren. Ein Mechanismus sollte auch für solche Fälle
vorgeschlagen werden, meint der EWSA.
Wie geht es weiter?
Der Vorschlag der EU-Kommission liegt dem Europäischen Parlament in erster Lesung vor. Berichterstatter im federführenden Regio-Ausschuss ist MdEP Matthijs van Miltenburg (NL/Fraktion ALDE) und im mitberatenden Gesundheitsausschuss ist es MdEP Adina-Iona Valean (ROM/Fraktion EVP). Berichtsentwürfe sind noch nicht veröffentlicht worden. Der Rechtsausschuss hatte beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat eine Information zur Thematik („Briefing“) erarbeitet, die sich an die Abgeordneten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet. Das Informationspapier ist nur in englischer Sprache hier erhältlich.