
Strategie zum Schutz vor endokrinen Disruptoren
EU-Kommission legt Mitteilung mit Maßnahmenpaket vor.
FL/SW – 12/2018
In ihrer Mitteilung vom 7. November 2018 stellt die Kommission ihre Strategie zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürgern sowie der Umwelt vor endokrinen Disruptoren vor. Bei
endokrinen Disruptoren handelt es sich um chemische Stoffe, die durch Veränderungen des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können. Beispiele für endokrine
Disruptoren sind z.B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung oder Weichmacher
und Plastik in Getränkeflaschen oder Verpackungsmaterialien.
Ein Pilotprojekt der Fraktion der Grünen/EFA des Europäischen Parlamentes kam zu dem Ergebnis, dass
in 60 Prozent der genommenen Haarproben eindeutige Rückstände von hormonverändernden
Pestiziden gefunden wurden. Jede zweite Testperson hatte substantielle Mengen
endokriner Disruptoren im Körper. Das Projekt wurde in sechs Mitgliedstaaten
der EU durchgeführt. Es wurden insgesamt 148 Proben genommen, die auf 30 in der
EU zugelassene Pestizide getestet wurden.
Bestehende Regulierung
Die Kommission
hat bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Rechtsakten auch Maßnahmen zum
Umgang mit endokrinen Disruptoren erlassen. So z.B. enthalten die Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 zu chemischen Stoffen (REACH-Verordnung) und die Verordnung (EU)
2017/745 über Medizinprodukte spezifische Bestimmungen für den Umgang mit endokrinen
Disruptoren.
Im Bereich des Schutzes
der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz werden endokrine Disruptoren zwar nicht
ausdrücklich genannt, aber wie andere Stoffe eingestuft, die die menschliche
Gesundheit schädigen können. Für sie gilt eine Einzelfallregulierung auf der
Grundlage der in den jeweiligen Rechtsakten festgelegten Vorschriften. Auf
dieser Grundlage wurden Stoffe mit hormonschädigenden Eigenschaften verboten,
oder es wurde die Exposition gegenüber diesen Stoffen weitestmöglich reduziert.
Strategischer Ansatz der EU
Die Kommission möchte
mit der in ihrer Mitteilung vorgelegten Strategie zum einen die Umsetzung der
bestehenden, endokrinen Disruptoren betreffenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen
weiter fortsetzen. Hierzu verfolgt die Kommission folgende Maßnahmen:
1. Entwicklung
eines horizontalen Konzepts zur Identifizierung endokriner Disruptoren in allen
EU-Rechtsvorschriften auf der Grundlage der für Pflanzenschutzmittel und
Biozide festgelegten Kriterien;
2. Aktualisierung
der Datenanforderungen in den verschiedenen Rechtsrahmen (insbesondere
denjenigen für Pflanzenschutzmittel und Biozide sowie in der REACH-Verordnung)
mit dem Ziel einer besseren Verfügbarkeit von Daten zur Identifizierung
endokriner Disruptoren;
3. Prüfung,
wie die Kommunikation entlang der Lieferkette in Bezug auf endokrine
Disruptoren im Rahmen der REACH-Verordnung im Wege der Sicherheitsdatenblätter
verbessert werden kann. Sicherheitsdatenblätter richten sich an die Anwender
und enthalten Informationen zu den Eigenschaften der Stoffe;
4. Mit
Blick auf weitere Rechtsetzungsmaßnahmen, Förderung der wissenschaftlichen
Bewertung endokriner Disruptoren in verschiedenen mehreren Bereichen.
Ferner möchte
die EU-Kommission die Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren erstmals
einer umfassenden Eignungsprüfung unterziehen. Hierbei beabsichtigt
sie, Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger einzubinden, u.a. im Rahmen
einer öffentlichen Konsultation.
Mit ihrem strategischen Ansatz möchte die Kommission
folgende Ziele erreichen:
1. Minimierung
der Gesamtexposition gegenüber endokrinen Disruptoren unter besonderer
Berücksichtigung wichtiger Lebensphasen wie Pubertät und Schwangerschaft;
2. Schnellerer
Aufbau einer umfassenden Forschungsgrundlage im Rahmen von Horizont gestützt
auf die bestehenden Forschungsarbeiten, insbesondere in Bereichen, in denen Wissenslücken
bestehen;
3. Förderung
eines aktiven Dialogs aller Beteiligten.
Zur Erreichung
dieser Ziele hat die Kommission ferner angekündigt, ein jährliches Forum zum
Thema endokrine Disruptoren zu veranstalten und internationale Organisationen
stärker zu unterstützen. Um Bürgerinnen und Bürgern umfassende und
verständliche Informationen zum Thema zur Verfügung zu stellen, plant die Kommission
ein zentrales Web-Portal einzurichten, auf dem sie auch bereits vorhandene
Information verschiedener EU-Agenturen zusammenführen möchte.