EU-Kommission legt Mitteilung mit Maßnahmenpaket vor.

FL/SW – 12/2018

In ihrer Mitteilung vom 7. November 2018 stellt die Kommission ihre Strategie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Umwelt vor endokrinen Disruptoren vor. Bei endokrinen Disruptoren handelt es sich um chemische Stoffe, die durch Veränderungen des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können. Beispiele für endokrine Disruptoren sind z.B. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung oder Weichmacher und Plastik in Getränkeflaschen oder Verpackungsmaterialien.


Ein Pilotprojekt der Fraktion der Grünen/EFA des Europäischen Parlamentes kam zu dem Ergebnis, dass in 60 Prozent der genommenen Haarproben eindeutige Rückstände von hormonverändernden Pestiziden gefunden wurden. Jede zweite Testperson hatte substantielle Mengen endokriner Disruptoren im Körper. Das Projekt wurde in sechs Mitgliedstaaten der EU durchgeführt. Es wurden insgesamt 148 Proben genommen, die auf 30 in der EU zugelassene Pestizide getestet wurden.

Bestehende Regulierung

Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Rechtsakten auch Maßnahmen zum Umgang mit endokrinen Disruptoren erlassen. So z.B. enthalten die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu chemischen Stoffen (REACH-Verordnung) und die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte spezifische Bestimmungen für den Umgang mit endokrinen Disruptoren.


Im Bereich des Schutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz werden endokrine Disruptoren zwar nicht ausdrücklich genannt, aber wie andere Stoffe eingestuft, die die menschliche Gesundheit schädigen können. Für sie gilt eine Einzelfallregulierung auf der Grundlage der in den jeweiligen Rechtsakten festgelegten Vorschriften. Auf dieser Grundlage wurden Stoffe mit hormonschädigenden Eigenschaften verboten, oder es wurde die Exposition gegenüber diesen Stoffen weitestmöglich reduziert.

Strategischer Ansatz der EU

Die Kommission möchte mit der in ihrer Mitteilung vorgelegten Strategie zum einen die Umsetzung der bestehenden, endokrinen Disruptoren betreffenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen weiter fortsetzen. Hierzu verfolgt die Kommission folgende Maßnahmen:


1.     Entwicklung eines horizontalen Konzepts zur Identifizierung endokriner Disruptoren in allen EU-Rechtsvorschriften auf der Grundlage der für Pflanzenschutzmittel und Biozide festgelegten Kriterien;


2.     Aktualisierung der Datenanforderungen in den verschiedenen Rechtsrahmen (insbesondere denjenigen für Pflanzenschutzmittel und Biozide sowie in der REACH-Verordnung) mit dem Ziel einer besseren Verfügbarkeit von Daten zur Identifizierung endokriner Disruptoren;


3.     Prüfung, wie die Kommunikation entlang der Lieferkette in Bezug auf endokrine Disruptoren im Rahmen der REACH-Verordnung im Wege der Sicherheitsdatenblätter verbessert werden kann. Sicherheitsdatenblätter richten sich an die Anwender und enthalten Informationen zu den Eigenschaften der Stoffe;


4.     Mit Blick auf weitere Rechtsetzungsmaßnahmen, Förderung der wissenschaftlichen Bewertung endokriner Disruptoren in verschiedenen mehreren Bereichen.


Ferner möchte die EU-Kommission die Rechtsvorschriften über endokrine Disruptoren erstmals einer umfassenden Eignungsprüfung unterziehen. Hierbei beabsichtigt sie, Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger einzubinden, u.a. im Rahmen einer öffentlichen Konsultation.

Mit ihrem strategischen Ansatz möchte die Kommission folgende Ziele erreichen:


1.     Minimierung der Gesamtexposition gegenüber endokrinen Disruptoren unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Lebensphasen wie Pubertät und Schwangerschaft;


2.     Schnellerer Aufbau einer umfassenden Forschungsgrundlage im Rahmen von Horizont gestützt auf die bestehenden Forschungsarbeiten, insbesondere in Bereichen, in denen Wissenslücken bestehen;


3.     Förderung eines aktiven Dialogs aller Beteiligten.

Zur Erreichung dieser Ziele hat die Kommission ferner angekündigt, ein jährliches Forum zum Thema endokrine Disruptoren zu veranstalten und internationale Organisationen stärker zu unterstützen. Um Bürgerinnen und Bürgern umfassende und verständliche Informationen zum Thema zur Verfügung zu stellen, plant die Kommission ein zentrales Web-Portal einzurichten, auf dem sie auch bereits vorhandene Information verschiedener EU-Agenturen zusammenführen möchte.