Studie des Forschungsnetzwerks ESPN bescheinigt Deutschland ein vergleichsweise gutes Ergebnis.

Dr. WSW/AD – 12/2018

Im Auftrag der Europäischen Kommission hat das Europäische Forschungsnetzwerk „ESPN“ eine umfassende Studie zu Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung erstellt. In der nur auf Englisch verfügbaren Untersuchung unter dem Titel „Inequalities in access to healthcare“ geht es weniger um die so genannten objektiv messbaren Gesundheitsergebnisse, sondern vielmehr im Zentrum um die von den Patientinnen und Patienten individuell wahrgenommen Lücken in der Gesundheitsversorgung. Fortschritte werden im Rahmen der „Europäischen Säule Sozialer Rechte“ am Maßstab des Scoreboard-Indikators des selbst wahrgenommen ungedeckten Bedarfs an Gesundheitsversorgung („unmet need“) gemessen.

Ausgangspunkt und Maßstab ist das Recht aller Menschen auf einen rechtzeitigen Zugang zu einer bezahlbaren und hochwertigen Gesundheitsversorgung. Hier werden relevante Lücken festgestellt, sowohl zwischen als auch innerhalb der untersuchten 35 europäischen Länder. Als problematisch werden vor allem beurteilt a) die oft unzureichende finanzielle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitssystems, b) Eigenbeteiligungen an den Kosten, c) Wartelisten und ihre mangelnde Transparenz, und d) die fragmentierte formelle Absicherung. Im Fokus steht ferner auch die tatsächliche Erreichbarkeit für sozial marginalisierte („vulnerable“) Gruppen.

Eine Unterfinanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens wird immerhin für zehn Länder festgestellt. Deutschland zählt zwar nicht hierzu, aber die Budgetierung wird als eine mögliche Quelle „informeller Rationierung“ benannt.

Deutschland gehört zur (vergleichsweise größeren) Gruppe von Ländern, in denen Zuzahlungen zu leisten sind, wenn auch gedeckelt – und zwar unter sozialen Kriterien, was wiederum nur eine Minderheit von Ländern vorsieht.

Höhere Vergütung bewirkt schnellere Behandlung

Wartelisten sind in der Mehrzahl der untersuchten Länder zumindest „ein Thema“, wobei nicht in erster Linie die Wartezeiten als solche kritisiert werden, sondern die Möglichkeit, sie durch private (Zu-) Zahlungen abzukürzen. Deutschland wird für den schnelleren Zugang von Privatpatientinnen und Privatpatienten im Vergleich zu Kassenpatientinnen und Kassenpatienten kritisiert. In Ländern ohne Privatversicherung ist der Anteil verdeckter Vergütungen („Schwarzgeldzahlungen“) vermutlich höher. 

In diesem Zusammenhang übt der Bericht auch offene Kritik an der Krankenversorgung in den Betrieben, wie sie zum Beispiel in Finnland und in den Niederlanden bestehen. Sie erlaubten vor allem finanziell besser gestellten Bevölkerungsgruppen einen leichteren und schnelleren Zugang. Auch wenn diese Form der Absicherung in Deutschland eher die Ausnahme sein dürfte – schon wegen der hier gut funktionierenden gesetzlichen Unfallversicherung – erscheinen die Ausführungen des Berichts in dieser Form eher fehl am Platz.


Betriebliche Systeme sind wie auch in der Alterssicherung nicht die Ursache, sondern die Reaktion auf Lücken in der öffentlichen Versorgung und dienen nicht zuletzt der schnelleren Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.

Zugangsquoten

Beim formellen Zugang für die Einwohnerinnen und Einwohner steht Deutschland mit fast 100% gut da, während z.B. Polen mit 90% oder Griechenland mit 80% noch erhebliche Deckungslücken aufweisen.

Jedenfalls beim Erstzugang zu ärztlicher Versorgung im Sinne einer medizinischen Untersuchung wird für Deutschland ein erheblicher Rückgang der Versorgungslücken („unmet need“) auf 0,3% festgestellt, während diese in bestimmten anderen Ländern weit über 10% betragen. Eine besondere Rolle spiele der ökonomische Status: Oft hätten die Inaktiven, vor allem Arbeitslose und Rentnerinnen und Rentner, vergleichsweise größere Schwierigkeiten beim Zugang.

Empfehlungen

An die Mitgliedstaaten gerichtet formuliert der Bericht die Empfehlung, Zuzahlungen – vor allem für marginalisierte Gruppen – so zu begrenzen, dass sie den Zugang zur Gesundheitsversorgung praktisch nicht behindern.


Die Prioritätensetzung bei Wartelisten solle transparenter werden, und Ärztinnen und Ärzte sollten keine Anreize mehr haben, solche Patientinnen und Patienten vorrangig zu behandeln, die mehr bezahlen.


„Freiwillige Krankenversicherungssysteme“ [Redaktionelle Anmerkung: Die freiwillige Krankenversicherung innerhalb der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist hiermit nicht gemeint] sollten weder direkt noch indirekt staatlich gefördert und die Ressourcen stattdessen besser in das öffentliche Gesundheitswesen investiert werden.