Hilfestellung für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten.

MM/SW – 03/2019

Als eines der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014 – 2020 hat sich die Europäische Kommission die Erleichterung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere in Kleinst- und Kleinunternehmen, ins Lastenheft geschrieben.


Sie hat dies auch in ihrer Mitteilung vom 10. Januar 2017 über „Sichere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle – Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ bekräftigt. Unternehmen müssten Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfahren. Die gelte insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen, in denen die positiven Auswirkungen eines besseren Arbeitsschutzes potentiell am größten seien, es aber am Verständnis und an der Anwendung der geltenden Vorschriften mangele.


Die gesetzliche Unfallversicherung hat die „DGUV-Branchenregel“ für Bürobetriebe nun in Englisch vorgelegt, womit sie auch einen Beitrag im Rahmen des Austausches bewährter Verfahrensweisen leisten möchte.

Was sind Branchenregeln?


Den ganzen Tag am Schreibtisch sitzen - welche Gefahren können da schon lauern? Dass auf Baustellen ein Helm nötig ist und bei der Arbeit mit Chemikalien Handschuhe, erschließt sich jedem automatisch. Aber auch nicht gekennzeichnete Glastüren und ein falsch eingestellter Computerbildschirm können Gefahren körperlicher Verletzungen oder Krankheiten mit sich bringen. Ebenso können eine unklare Arbeitsorganisation, eine fehlende Feedbackkultur oder ungeregelte Zuständigkeiten Auswirkungen auf die psychische Gesundheit eines Arbeitnehmers haben.


Bei den sogenannten "Branchenregeln" handelt es sich um Empfehlungen ohne Rechtsverbindlichkeit, mit welchen Maßnahmen die Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt werden können. Diese richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sind als Kompendien insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hilfreich.


Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes zielgerichtet mit solchen Branchenregeln. Diese von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Expertinnen und Experten unter Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zum Arbeitsschutz erstellten Regeln fassen staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen für eine bestimmte Branche zusammen. Daneben enthalten sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in den Unternehmen.


Gerade im Rahmen der Globalisierung und einer neuen Start-Up-Kultur in Deutschland gibt es nicht nur in den großen Städten immer mehr Bürobetriebe, die von englischsprachigen Unternehmern geleitet werden oder in denen englischsprachige Mitarbeiter am Schreibtisch sitzen. Damit sie im Bereich des Arbeitsschutzes nicht gegen die Mauer „Amtssprache Deutsch“ rennen, stellt die gestzliche Unfallversicherung ihre Branchenregel für Bürobetriebe jetzt auch in Englisch zur Verfügung. Damit können Unternehmer Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, die im betrieblichen Alltag lauern, begegnen und ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld schaffen.