Arbeitsschutzmaßnahmen in Bürobetrieben
Hilfestellung für Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten.
MM/SW – 03/2019
Als eines der Ziele des Strategischen Rahmens der EU für die Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014 – 2020 hat sich die Europäische Kommission
die Erleichterung der Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere in Kleinst- und Kleinunternehmen,
ins Lastenheft geschrieben.
Sie hat dies auch in ihrer Mitteilung vom 10.
Januar 2017 über „Sichere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle –
Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ bekräftigt. Unternehmen
müssten Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften im Bereich Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfahren. Die gelte insbesondere bei
Kleinst- und Kleinunternehmen, in denen die positiven Auswirkungen eines
besseren Arbeitsschutzes potentiell am größten seien, es aber am Verständnis
und an der Anwendung der geltenden Vorschriften mangele.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die „DGUV-Branchenregel“ für Bürobetriebe
nun in Englisch vorgelegt, womit sie auch einen Beitrag im Rahmen des Austausches bewährter Verfahrensweisen
leisten möchte.
Was sind Branchenregeln?
Den ganzen Tag am Schreibtisch
sitzen - welche Gefahren können da schon lauern? Dass auf Baustellen ein Helm
nötig ist und bei der Arbeit mit Chemikalien Handschuhe, erschließt sich jedem
automatisch. Aber auch nicht gekennzeichnete Glastüren und ein falsch
eingestellter Computerbildschirm können Gefahren körperlicher Verletzungen oder
Krankheiten mit sich bringen. Ebenso können eine unklare Arbeitsorganisation, eine
fehlende Feedbackkultur oder ungeregelte Zuständigkeiten Auswirkungen auf die
psychische Gesundheit eines Arbeitnehmers haben.
Bei den sogenannten "Branchenregeln" handelt es
sich um Empfehlungen ohne Rechtsverbindlichkeit, mit welchen Maßnahmen die
Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt werden können. Diese
richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer und sind als
Kompendien insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
hilfreich.
Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Unternehmen
im Bereich des Arbeitsschutzes zielgerichtet mit solchen Branchenregeln. Diese
von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Expertinnen und
Experten unter Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zum
Arbeitsschutz erstellten Regeln fassen staatliche Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche
Regelungen für eine bestimmte Branche zusammen. Daneben enthalten sie auch
zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz
in den Unternehmen.
Gerade im Rahmen der
Globalisierung und einer neuen Start-Up-Kultur in Deutschland gibt es nicht nur
in den großen Städten immer mehr Bürobetriebe, die von englischsprachigen
Unternehmern geleitet werden oder in denen englischsprachige Mitarbeiter am
Schreibtisch sitzen. Damit sie im Bereich des Arbeitsschutzes nicht gegen die
Mauer „Amtssprache Deutsch“ rennen, stellt die gestzliche Unfallversicherung ihre Branchenregel für
Bürobetriebe jetzt auch in Englisch zur Verfügung. Damit können Unternehmer Gefahren
für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, die im betrieblichen Alltag
lauern, begegnen und ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld schaffen.