Bei Grundrente: Keine Anrechnung von Kinder-Einkommen.

Dr. Sch-W – 04/2019

Portugal gehört zu den Ländern der OECD, in denen sich das Absinken der Erwerbsbevölkerung im Verhältnis zur Anzahl der Rentner am dramatischsten bemerkbar machen wird. Das ist die Kernaussage des jüngsten OECD-Renten-Länderberichts zu Portugal (in englischer Sprache). Im Klartext: Im Jahr 2050 werden auf zehn Menschen im arbeitsfähigen Alter (bis 65) sieben über 65-jährige Menschen kommen.


Trotz der jüngsten Rentenreformen – unter anderem der Anbindung des Rentenalters an die Lebenserwartung - sollte dies Grund genug sein, weitere Reformen durchzuführen. Die OECD empfiehlt, den schon vorhandenen „Nachhaltigkeitsfaktor“, der bisher nur den Vorruhestand „bestraft“, auch auf die Definition des Rentenniveaus bei Erreichen der Regelaltersgrenze auszuweiten. Die drei bestehenden Mechanismen zur Erzeugung einer auskömmlichen Grundrente sollten zu einem Instrument zusammengefasst werden. Bei dieser Gelegenheit sei sicherzustellen, dass im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung nicht die Einkommen der Kinder herangezogen werden. Die übrigen Empfehlungen sind „Standard“ - man kennt sie aus den Politikempfehlungen der EU: Es solle vor allem die Rolle der zweiten Säule, der Betriebsrenten, gestärkt werden.