Finnland: Zahl der unterversicherten Selbständigen steigt
Bemessungsgrundlage für Sozialleistungen häufig nur nahe der Mindestanforderung.
TH – 05/2019
207.000 Selbstständige in Finnland waren im Jahr 2018 nach dem
Selbständigenversicherungsgesetz (SVG) versichert. Dies geht aus Statistiken
des finnischen Zentrums für Altersvorsorge hervor (ETK).
Zwei von fünf dieser Selbstständigen sind nach Angaben des
ETK aufgrund ihres „bestätigten Einkommens“, das die Bemessungsgrundlage für ihre Rentenberechnung und Sozialversicherung darstellt, unterversichert. Zudem setzt
jeder vierte von ihnen sein „bestätigtes Einkommen“ lediglich auf oder nahe der
gesetzlichen Mindestanforderung von jährlich 7.656 € fest.
Das „bestätigte Einkommen“ nach dem SVG bildet nicht nur die
Grundlage für die einkommensbezogene Rente und die Sozialversicherung der
Selbstständigen, sondern wird auch für verschiedene andere diesen zustehende Sozialversicherungsleistungen
wie beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld zur Berechnung herangezogen. Die
gesetzliche Regelung sieht vor, das Selbstständige ihr „bestätigtes Einkommen“
eigenverantwortlich so angeben müssen, dass es dem jeweiligen Wert ihres
Arbeitseinsatzes entspricht; es ist trotzdem häufig niedriger als das zu
versteuernde Einkommen der Selbstständigen.
Sicherung lediglich auf dem Niveau von Anfang des Jahrtausends
Das ETK stellt fest, dass das realistisch bestätigte
Durchschnittseinkommen der Neu-Selbstständigen im Jahr 2018 lediglich auf dem
Niveau von Anfang der 2000er Jahre lag. Zudem hat sich der Durchschnittswert des aktuell
versicherten „bestätigten Einkommens“ im letzten Jahr in allen Altersgruppen
der versicherten Selbstständigen verringert, wobei das „bestätigte Einkommen“ der jüngeren Altersgruppen stärker als das der älteren
Altersgruppen gesunken ist.
Die einkommensbezogene Rentenversicherung der Selbstständigen dient
als Einkommenssicherung, wenn die Selbstständigkeit aufgrund einer Behinderung
oder des Alters endet, und zahlt eine Hinterbliebenenversorgung, wenn der Selbstständige
verstirbt. Bei der Höhe des angesetzten Einkommens, das der Feststellung der Leistungshöhe dient, ist jedoch weitreichend mit
einer Unterversorgung im Leistungsfall zu rechnen.
Die Statistik kann hier, durch Vorgabe entsprechender Parameter, einzelfallbezogen abgerufen werden (in englischer Sprache).