Bemessungsgrundlage für Sozialleistungen häufig nur nahe der Mindestanforderung.

TH – 05/2019

207.000 Selbstständige in Finnland waren im Jahr 2018 nach dem Selbständigenversicherungsgesetz (SVG) versichert. Dies geht aus Statistiken des finnischen Zentrums für Altersvorsorge hervor (ETK). 


Zwei von fünf dieser Selbstständigen sind nach Angaben des ETK aufgrund ihres „bestätigten Einkommens“, das die Bemessungsgrundlage für ihre Rentenberechnung und Sozialversicherung darstellt, unterversichert. Zudem setzt jeder vierte von ihnen sein „bestätigtes Einkommen“ lediglich auf oder nahe der gesetzlichen Mindestanforderung von jährlich 7.656 € fest.

Das „bestätigte Einkommen“ nach dem SVG bildet nicht nur die Grundlage für die einkommensbezogene Rente und die Sozialversicherung der Selbstständigen, sondern wird auch für verschiedene andere diesen zustehende Sozialversicherungsleistungen wie beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld zur Berechnung herangezogen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, das Selbstständige ihr „bestätigtes Einkommen“ eigenverantwortlich so angeben müssen, dass es dem jeweiligen Wert ihres Arbeitseinsatzes entspricht; es ist trotzdem häufig niedriger als das zu versteuernde Einkommen der Selbstständigen.

Sicherung lediglich auf dem Niveau von Anfang des Jahrtausends

Das ETK stellt fest, dass das realistisch bestätigte Durchschnittseinkommen der Neu-Selbstständigen im Jahr 2018 lediglich auf dem Niveau von Anfang der 2000er Jahre lag. Zudem hat sich der Durchschnittswert des aktuell versicherten „bestätigten Einkommens“ im letzten Jahr in allen Altersgruppen der versicherten Selbstständigen verringert, wobei das „bestätigte Einkommen“ der jüngeren Altersgruppen stärker als das der älteren Altersgruppen gesunken ist.

Die einkommensbezogene Rentenversicherung der Selbstständigen dient als Einkommenssicherung, wenn die Selbstständigkeit aufgrund einer Behinderung oder des Alters endet, und zahlt eine Hinterbliebenenversorgung, wenn der Selbstständige verstirbt. Bei der Höhe des angesetzten Einkommens, das der Feststellung der Leistungshöhe dient, ist jedoch weitreichend mit einer Unterversorgung im Leistungsfall zu rechnen.

Die Statistik kann hier, durch Vorgabe entsprechender Parameter, einzelfallbezogen abgerufen werden (in englischer Sprache).