
Arbeitsschutz im Fokus der politischen Agenda
Schlussfolgerungen des Rates zu Auswirkungen neuer Arbeitsformen.
SW – 07/2019
Am 13. Juni hat der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ seine Schlussfolgerungen „Die Arbeitswelt im Wandel: Überlegungen zu neuen Arbeitsformen sowie deren
Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten“
verabschiedet.
Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Digitalisierung,
die Robotisierung, der Einsatz künstlicher Intelligenz, aber auch die Entwicklung
der digitalen Plattformwirtschaft verändern den Arbeitsmarkt zunehmend. Dies
kann positive Auswirkungen haben, z.B. zu neuen Arbeitsmöglichkeiten führen und
zur sozialen Inklusion beitragen. Diese Entwicklungen bergen aber auch Risiken,
wie die potenzielle Isolation von einem gemeinschaftlichen Arbeitsumfeld, die Desozialisation
und das Verschwimmen der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. Es entstehen neue Herausforderungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten mit
Folgen für die Arbeitsorganisation.
Arbeitsschutz in den neuen Arbeitsformen gewährleisten
Dem möchte der
Rat Rechnung tragen. In seinen Schlussfolgerungen betont er, dass der in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankerte Grundsatz
menschenwürdiger Arbeit und der Gedanke fairerer Arbeitsbedingungen – einschließlich der Maßnahmen
für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – für alle
Beschäftigten gelte, unabhängig von der Größe des Arbeitgebers sowie der Art
und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Der Rat verweist in diesem Zusammenhang
auf die Bedeutung seiner Empfehlung 2003/134/EG vom 18. Februar 2003 zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und
der Sicherheit Selbständiger am Arbeitsplatz und ihre Umsetzung im Zusammenhang mit den neuen Arbeitsformen.
Der Rat hatte
in seiner Empfehlung von 2003 festgestellt, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
von Selbständigen erhebliche Kosten für die Gesellschaft und großes menschliches
Leid für die Betroffenen verursachen können. Der Rat hatte daher den Schwerpunkt seiner Empfehlung auf die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Selbständigen gelegt. Die Mitgliedstaaten wurden u.a. angehalten,
die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Selbständige ungehindert und mit
nicht allzu hohem finanziellen Aufwand Informationen und Schulungsmaßnahmen über
die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erhalten.
In seinen nun vorliegenden Schlussfolgerungen fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, dem Unions- und
nationalem Recht entsprechende Ansätze auszuloten, die den Arbeitsschutz in den
neuen Arbeitsformen gewährleisten, ohne die Verpflichtung der Arbeitgeber für
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Bezug auf alle
Aspekte, die die Arbeit betreffen, einzuschränken. Ferner sollen die Mitgliedstaaten
sicherstellen, dass Aufsichtsbeamte angemessen geschult werden, um auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können. Der Rat möchte auch die
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten stärken. Gedacht ist
zum einen an den Austausch bewährter Verfahren und zum anderen an eine aktive Zusammenarbeit
im Rahmen des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter, einem aus Vertretern
der Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten bestehenden Gremium.
Arbeit 4.0 bedarf einer Prävention 4.0
Auch die Unfallversicherungsträger
stehen vor der Aufgabe, Präventionsangebote bereitzustellen und
Zugangsmechanismen zu finden, die unter den veränderten Bedingungen der Arbeitswelt
greifen. In ihrer Schrift „Neue Formen der Arbeit – Neue Formen der Prävention – Arbeitswelt 4.0: Chancen
und Herausforderungen“ hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die
wichtigsten Entwicklungen in der Arbeitswelt beleuchtet. Entsprechend ihrer Aufgabe,
die Präventionskonzepte wirksam an sich verändernde, neue Arbeitsformen und
Anforderungen anzupassen, werden die jeweiligen Auswirkungen für die
Erwerbstätigen sowie Lösungsansätze für eine zeitgemäße Präventionsarbeit
aufgezeigt.
Arbeitsschutz im Fokus der finnischen Ratspräsidentschaft
Die finnische Ratspräsidentschaft hat das Thema Arbeitsschutz im Hinblick auf
längere Lebensarbeitszeiten in den Fokus gestellt. Eine wettbewerbsfähige und sozial
inklusive EU gehört zu den Prioritäten der Ratspräsidentschaft. Um ein inklusives
Wachstum zu fördern müsse anhand von Arbeitsschutzmaßnahmen, Gesundheitspolitik
und Teilzeitregelungen längere Lebensarbeitszeiten gefördert werden.
Die finnische
Ratspräsidentschaft unterstützt beispielsweise den „Fahrplan
zu Karzinogenen“, ein von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mitbegründetes Programm, welches das Bewusstsein für die Risiken von
krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz schärfen möchte. Die Präsidentschaft plant
für den 27. bis 28. November eine Konferenz mit dem Titel „Gemeinsam gegen
arbeitsbedingten Krebs vorgehen“.