Europäischer Rechnungshof prüft grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Noch Luft nach oben für die Kommission.
TH – 07/2019
Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Juni
2019 haben Patientinnen und Patienten in der EU Schwierigkeiten, von den in der EU-Richtlinie
zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgesehenen Maßnahmen zu
profitieren. So sei sich überhaupt nur eine Minderheit potentieller Patientinnen und Patienten ihres Rechts
bewusst, im Ausland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig
stellten die Prüferinnen und Prüfer auch Probleme und Verzögerungen beim elektronischen
Austausch von Patientendaten zwischen den Mitgliedstaaten fest. Darüber hinaus
müssten die Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für
Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten verbessert werden.
Worum ging es?
Die genannte Richtlinie aus dem Jahr 2011 zielt darauf ab,
eine sichere und qualitativ hochwertige grenzüberschreitende medizinische
Versorgung in der EU sowie eine Erstattung der Kosten im Ausland unter den
gleichen Bedingungen wie im Inland zu gewährleisten. Patientinnen und Patienten in der EU, die
in einem anderen Mitgliedstaat eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen,
beispielsweise eine geplante Krankenhausbehandlung oder der Kauf von
Arzneimitteln, haben Anspruch auf relevante Informationen zu
Behandlungsstandards, Erstattungsregeln und dem bestmöglichen rechtlichen Weg.
Geprüft wurde, ob die Europäische Kommission die Umsetzung
der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung überwacht und
die Mitgliedstaaten bei der Unterrichtung der Patientinnen und Patienten über ihre Rechte
unterstützt hat. Bewertet wurden unter anderem die Ergebnisse des
grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten sowie die veranlassten Leitaktionen
zu seltenen Krankheiten.
Unterschiedliche Ergebnisse
Hierbei wurde festgestellt, dass die Kommission die
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und ihre Umsetzung durch die
Mitgliedstaaten gut überwacht hat. Auch
war die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der
Informationen über die Rechte der Patienten auf grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung ausreichend, es gab aber auch einige Lücken.
So hat die Kommission die Schwierigkeiten beim
Aufbau einer EU-weiten eHealth-Infrastruktur unterschätzt; die Mitgliedstaaten standen zum Zeitpunkt der Prüfung
(November 2018) erst kurz vor der Umsetzung des elektronischen
Austauschs von Patientendaten, so dass hierfür ein Nutzen für grenzüberschreitende
Patientinnen und Patienten nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus hat die Kommission
weder die potenzielle Nutzung noch die Kostenwirksamkeit des Austauschs
grenzüberschreitender Gesundheitsdaten angemessen bewertet.
Weiterhin stehen die Europäischen Referenznetze für seltene
Krankheiten, eine ehrgeizige Neuerung welche auch von Ärzten,
Gesundheitsdienstleistern und Patienten weitgehend unterstützt wird, vor
großen Herausforderungen, um sicherzustellen, dass sie finanziell nachhaltig und
in der Lage sind, in den nationalen Gesundheitssystemen effektiv zu arbeiten.
Was bleibt zu tun?
Die Prüfer empfehlen der Kommission daher folgendes:
- Eine stärkere Unterstützung der nationalen
Kontaktstellen bei der Bereitstellung von Informationen über die Rechte der
Patientinnen und Patienten auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung;
- Eine bessere Unterstützung bei der Umsetzung des
grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten;
- Mehr Einsatz bei der Unterstützung und
Verwaltung der europäischen Referenznetzwerke, um den Zugang von Patientinnen und Patienten mit seltenen
Krankheiten zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern.
Zum Bericht geht es hier.