Noch Luft nach oben für die Kommission.

TH – 07/2019

Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Juni 2019 haben Patientinnen und Patienten in der EU Schwierigkeiten, von den in der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgesehenen Maßnahmen zu profitieren. So sei sich überhaupt nur eine Minderheit potentieller Patientinnen und Patienten ihres Rechts bewusst, im Ausland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig stellten die Prüferinnen und Prüfer auch Probleme und Verzögerungen beim elektronischen Austausch von Patientendaten zwischen den Mitgliedstaaten fest. Darüber hinaus müssten die Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten verbessert werden.

Worum ging es?

Die genannte Richtlinie aus dem Jahr 2011 zielt darauf ab, eine sichere und qualitativ hochwertige grenzüberschreitende medizinische Versorgung in der EU sowie eine Erstattung der Kosten im Ausland unter den gleichen Bedingungen wie im Inland zu gewährleisten. Patientinnen und Patienten in der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, beispielsweise eine geplante Krankenhausbehandlung oder der Kauf von Arzneimitteln, haben Anspruch auf relevante Informationen zu Behandlungsstandards, Erstattungsregeln und dem bestmöglichen rechtlichen Weg.


Geprüft wurde, ob die Europäische Kommission die Umsetzung der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung überwacht und die Mitgliedstaaten bei der Unterrichtung der Patientinnen und Patienten über ihre Rechte unterstützt hat. Bewertet wurden unter anderem die Ergebnisse des grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten sowie die veranlassten Leitaktionen zu seltenen Krankheiten.

Unterschiedliche Ergebnisse

Hierbei wurde festgestellt, dass die Kommission die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht und ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gut überwacht hat. Auch war die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Informationen über die Rechte der Patienten auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausreichend, es gab aber auch einige Lücken.


So hat die Kommission die Schwierigkeiten beim Aufbau einer EU-weiten eHealth-Infrastruktur unterschätzt; die Mitgliedstaaten standen zum Zeitpunkt der Prüfung (November 2018) erst kurz vor der Umsetzung des elektronischen Austauschs von Patientendaten, so dass hierfür ein Nutzen für grenzüberschreitende Patientinnen und Patienten nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus hat die Kommission weder die potenzielle Nutzung noch die Kostenwirksamkeit des Austauschs grenzüberschreitender Gesundheitsdaten angemessen bewertet.


Weiterhin stehen die Europäischen Referenznetze für seltene Krankheiten, eine ehrgeizige Neuerung welche auch von Ärzten, Gesundheitsdienstleistern und Patienten weitgehend unterstützt wird, vor großen Herausforderungen, um sicherzustellen, dass sie finanziell nachhaltig und in der Lage sind, in den nationalen Gesundheitssystemen effektiv zu arbeiten.

Was bleibt zu tun?

Die Prüfer empfehlen der Kommission daher folgendes:


  • Eine stärkere Unterstützung der nationalen Kontaktstellen bei der Bereitstellung von Informationen über die Rechte der Patientinnen und Patienten auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung;
  • Eine bessere Unterstützung bei der Umsetzung des grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten;
  • Mehr Einsatz bei der Unterstützung und Verwaltung der europäischen Referenznetzwerke, um den Zugang von Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern.


Zum Bericht geht es hier.