
Zulassungsverfahren unter Beobachtung
GKV und Europäische Ombudsfrau fordern mehr Transparenz.
RB – 08/2019
Neuzugänge von
Arzneimitteln auf dem europäischen Markt werden von der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen.
Zur Sicherstellung der
Methoden zum Nutzennachweis bietet die EMA den Herstellern, vor Antragsstellung
zur Marktzulassung, eine beratende Unterstützung an. Diese Konsultationsphase wird
„pre-submission“-Phase genannt. Sie soll den Hersteller dabei unterstützen, die
notwendigen wissenschaftlichen Nachweise methodisch korrekt zu erheben, die
Risiken der Studienteilnehmer zu minimieren, die Aussagekraft gewonnener Daten
zu erhöhen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Die Teilnahme an
der „pre-submission“ ist für die Hersteller freiwillig und die Empfehlungen der
EMA im Konsultationsverfahren sind für den Hersteller nicht bindend.
Ombudsfrau benennt Interessenskonflikte
Wird von einem Hersteller
beratende Unterstützung der EMA ersucht, ernennt die Scientific Advice Working
Party (SAWP), entsprechend ihrer Expertise zwei Koordinatoren, welche wiederum
Experten in ihr Team berufen.
Entscheidet sich der
Hersteller nach Abschluss der Konsultationsphase für einen Zulassungsantrag,
werden zwei Berichterstatter nach der besten verfügbaren Expertise benannt,
welche wiederum ihr Expertenteam benennen.
Auf eigene Initiative hat
die Ombudsfrau im Jahr 2017 eine Anfrage an die EMA gestellt, um insbesondere
das Verfahren der Konsultationsphase und den Übergang zum Antragsverfahren
transparenter werden zu lassen.
Die Anfrage offenbart,
dass trotz größter Sorgfalt das aktuelle Verfahren Schwächen bei der Benennung
der Koordinatoren und Berichterstatter aufweist. In den Jahren 2017 bis 2018
war in ca. zehn Prozent der Zulassungsantragsverfahren mindestens ein
Berichterstatter auch vorher als Koordinator in der „pre-submission“-Phase für
dasselbe Arzneimittel benannt und hätte somit befangen sein können.
Die EMA bekräftigt, dass
die Auswahl der Personen mit größter Sorgfalt getroffen wird. Jedoch bliebe in
spezialisierten Bereichen der Forschung und der Medizin in Einzelfällen wenig
Spielraum bei der Auswahl des Personals. Die EMA betont, dass auch die
Mitglieder des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) die
Interessenserklärung der EMA unterzeichnen.
Instrumente für mehr Transparenz
Zur Weiterentwicklung der
Systematik hat die Ombudsfrau Interessensgruppen im Konsultationsverfahren um Stellungnahme gebeten. Die GKV hat sich am Verfahren eingebracht. Der
im Juli 2019 veröffentlichte Beschluss der Ombudsfrau zeigt, dass die
Anregungen der GKV auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
Die Empfehlungen der Ombudsfrau beschreiben
die Trennung verantwortlicher Experten im Konsultationsverfahren von
beteiligten Berichterstattern bei der Bewertung des Zulassungsantrags desselben
Medikaments.
Sofern in Ausnahmefällen keine Trennung der Sachverständigen in den beiden
Verfahren möglich ist, sollte die EMA die Gründe für Ihre Entscheidung
dokumentieren und diese Information im European Public Assessment Report (EPAR)
veröffentlichen. Als Mindestkriterium sollte die EMA jedoch sicherstellen, dass
einer der beiden Berichterstatter im Zulassungsverfahren keine herausragende
Rolle bei den Aktivitäten im Konsultationsverfahren innehatte. Die Empfehlung
sieht abschließend vor, dass die EMA ein detailliertes Protokoll aller
relevanten Aktivitäten vor Einreichung, inklusive der Namen beteiligter
Experten, der EPAR beifügt.