Trotz positiver Entwicklung sieht der EWSA Verbesserungspotenzial.

RD – 09/2019

Nach erfolgter Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu der Frage von „Kosten und Nutzen von Investitionen in Arbeitsschutz und Gesundheit“, hat der EWSA seine gleichnamige Stellungnahme im Entwurf, der den Namen des Berichterstatters Adam Rogalewski (Gruppe der Arbeitnehmer/PL) trägt, veröffentlicht. Über die Anhörung berichteten wir im Juli 2019.

Aus Arbeits- und Gesundheitsschutz resultiert ökonomischer Erfolg

Wie dem Berichtsentwurf zu entnehmen ist, belegten Studien der Arbeitsschutzagentur OSHA, dass die Investition in Arbeitsschutz, neben der Zufriedenheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vor allem auch Einfluss auf eine höhere Rendite habe. Dieses lasse sich vornehmlich auf die Kosteneinsparungen und gesteigerte Produktivität zurückführen. Den hohen Stellenwert der Ausgaben beweise der Anteil für die Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, der bei einem Wert von 3,3% des BIP liege. Die Zahl der europaweit gemeldeten zu entschädigenden Unfälle betrage mehr als 3,2 Mio. (ausgenommen Todesfälle). 

Herausforderungen

Es besteht eine Vielzahl neuer Herausforderungen, wie die Arbeitsplatzqualität, Gleichstellung und Digitalisierung, die es zu berücksichtigen und aufzuarbeiten gilt.


Dementsprechend ist die Liste der Forderungen, die einer Verbesserung dienen soll, lang. Besonders hervorgehoben wird u. a. die Unterstützung der KMU, der Individualismus der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Digitalisierung. So sollten z. B. die in der Organisation liegenden Schwächen der KMU´s beseitigt und die Unternehmen zielgerichtet finanziell mit adäquaten Anreizsystemen bei der Umsetzung von Arbeitsschutz unterstützt werden.

Eine der größten Herausforderungen ist die Zunahme psychosozialer Risiken. Gerade weil die Ursachen dafür nicht bekannt sind, sollte auf die damit zusammenhängenden Faktoren wie die neuen Arbeitsabläufe durch die Digitalisierung, Präsentismus usw. geachtet werden. Als Vorschlag werden normgerechte und individuell abgestimmte Arbeitsbedingungen aufgeführt.

Recht auf Arbeitsschutz

Neben den gesellschaftlichen und sozialen Ambitionen wird betont, dass Arbeitsschutz nicht nur als gesellschaftspolitische Verantwortung angesehen wird, sondern als grundlegendes Arbeitnehmerrecht gilt. Dementsprechend lautet auch eine Forderung, den Zugang, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter und Behinderung zu ermöglichen. Dieses sollte im besten Fall weltweit, zumindest aber bei denen, mit denen die EU Handelsabkommen ratifiziert hat, vollzogen werden.

Bewegter gemeinsamer Prozess

Letztlich stellt der Arbeitsschutz einen, in der sich stetig verändernden Arbeitswelt, dauerhaften Anpassungsprozess dar. Interdisziplinäre Maßnahmen, sowie z. B. der Austausch in Form von „best practice“ zwischen den Mitgliedsstaaten werden als notwendig erachtet. In diesem Zusammenhang spielen auch die Sozialpartnerinnen, Sozialpartner und Organisationen eine wichtige Rolle. Die Investitionen in den Arbeitsschutz werden Vorteile mit sich bringen, wenn eine solide Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten gegeben ist.