Ökonomischer Erfolgsfaktor „Arbeitsschutz“
Trotz positiver Entwicklung sieht der EWSA Verbesserungspotenzial.
RD – 09/2019
Nach erfolgter
Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu der
Frage von „Kosten und Nutzen von Investitionen in Arbeitsschutz und Gesundheit“,
hat der EWSA seine gleichnamige Stellungnahme im Entwurf, der den Namen des Berichterstatters
Adam Rogalewski (Gruppe der Arbeitnehmer/PL) trägt, veröffentlicht. Über die Anhörung berichteten wir im Juli 2019.
Aus Arbeits- und Gesundheitsschutz resultiert ökonomischer Erfolg
Wie dem Berichtsentwurf
zu entnehmen ist, belegten Studien der Arbeitsschutzagentur OSHA, dass die Investition in Arbeitsschutz, neben der
Zufriedenheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vor allem auch Einfluss
auf eine höhere Rendite habe. Dieses lasse sich vornehmlich auf die
Kosteneinsparungen und gesteigerte Produktivität zurückführen. Den hohen
Stellenwert der Ausgaben beweise der Anteil für die Behandlung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, der bei einem Wert von 3,3% des BIP liege.
Die Zahl der europaweit gemeldeten zu entschädigenden Unfälle betrage mehr als
3,2 Mio. (ausgenommen Todesfälle).
Herausforderungen
Es besteht eine
Vielzahl neuer Herausforderungen, wie die
Arbeitsplatzqualität, Gleichstellung und Digitalisierung, die es
zu berücksichtigen und aufzuarbeiten gilt.
Dementsprechend
ist die Liste der Forderungen, die einer Verbesserung dienen soll, lang.
Besonders hervorgehoben wird u. a. die Unterstützung der KMU, der Individualismus
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Digitalisierung. So sollten z.
B. die in der Organisation liegenden Schwächen der KMU´s beseitigt und die
Unternehmen zielgerichtet finanziell mit adäquaten Anreizsystemen bei der
Umsetzung von Arbeitsschutz unterstützt werden.
Eine der größten
Herausforderungen ist die Zunahme psychosozialer Risiken. Gerade weil die
Ursachen dafür nicht bekannt sind, sollte auf die damit zusammenhängenden
Faktoren wie die neuen Arbeitsabläufe durch die Digitalisierung, Präsentismus
usw. geachtet werden. Als Vorschlag werden normgerechte und individuell
abgestimmte Arbeitsbedingungen aufgeführt.
Recht auf Arbeitsschutz
Neben den
gesellschaftlichen und sozialen Ambitionen wird betont, dass Arbeitsschutz
nicht nur als gesellschaftspolitische Verantwortung angesehen wird, sondern als
grundlegendes Arbeitnehmerrecht gilt. Dementsprechend lautet auch eine
Forderung, den Zugang, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit,
Alter und Behinderung zu ermöglichen. Dieses sollte im besten Fall weltweit,
zumindest aber bei denen, mit denen die EU Handelsabkommen ratifiziert hat,
vollzogen werden.
Bewegter gemeinsamer Prozess
Letztlich
stellt der Arbeitsschutz einen, in der sich stetig verändernden Arbeitswelt,
dauerhaften Anpassungsprozess dar. Interdisziplinäre Maßnahmen, sowie z. B. der
Austausch in Form von „best practice“ zwischen den Mitgliedsstaaten werden als
notwendig erachtet. In diesem Zusammenhang spielen auch die Sozialpartnerinnen,
Sozialpartner und Organisationen eine wichtige Rolle. Die Investitionen in den
Arbeitsschutz werden Vorteile mit sich bringen, wenn eine solide Zusammenarbeit
zwischen allen Beteiligten gegeben ist.