
EWSA-Arbeitnehmergruppe will EU-Standards bei Arbeitslosigkeit
Das nationale Leistungsniveau bei Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Dr. Sch.-W. – 11/2019
Die Arbeitnehmergruppe im Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) setzt sich für europaweite Mindeststandards beim Arbeitslosengeld
und der aktiven Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ein. Nicht zuletzt bei den
„passiven“ Lohnersatzleistungen werden
große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festgestellt. Hierbei zählt
Deutschland zu den Ländern, die zwar relativ großzügige Leistungen zur
Verfügung stellen, dies aber nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum.
Die europäischen Mindeststandards sollen
zunächst im Rahmen des Europäischen Semesters entwickelt und überwacht werden.
Sie umfassen sowohl den Deckungsgrad als auch die Lohnersatzquote und die Dauer der Leistungen.
Wegen der oft wenig ambitionierten, zweifelhaften Umsetzung
länderspezifischer Empfehlungen seien früher oder später jedoch verbindliche
Mindeststandards unumgänglich.
Dieses Projekt ist nicht zu verwechseln mit der von der
designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten europäischen
Arbeitslosenrückversicherung. Diese soll im Fall wirtschaftlicher Schocks
finanzielle Transferleistungen in die betroffenen Länder leiten. Ob diese dann
direkt oder indirekt den Arbeitslosen zugute kommen, ist nicht Gegenstand des
anstehenden Projekts. Ein Bezug zur Arbeitslosigkeit besteht nur insofern, als dass die Arbeitslosigkeit beziehungsweise ihr plötzliches Ansteigen der Auslöser der Transferleistungen
sein soll.
Das einschlägige „Politik-Briefing“ der Arbeitnehmergruppe, das nur in englischer Sprache zur Verfügung steht, kann hier heruntergeladen werden.