
Unterm Radar
Bei der Novellierung der Koordinierungsverordnung hatten sich in der letzten Legislaturperiode die Länder verhakt. Der neue Trilog soll den Durchbruch bringen.
UM – 11/2019
Gestritten wird um A1-Bescheinigungen und Arbeitslosengeld. Der Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit COM (2016) 815 ist seit dem 22. Oktober 2019 erneut
im Trilog. Die strittigen Punkte, die in Übereinkunft von Ratspräsidentschaft
Finnland und Parlament (EP) weiter diskutiert werden sollen, liegen zum einen im
anwendbaren Recht. Hier geht es um die A1-Bescheinigungen
und um die Frage, in welchen Fällen diese vorzuweisen sind. Einen besonderen Streitpunkt
stellen hier die Dienstreisen dar. Zum anderen geht es um Artikel 65 zur
Arbeitslosenversicherung und konkret um den Export von Leistungen für Arbeitslose.
Die Pflege ist ausverhandelt
Die Verhandlungen setzen auf das Ergebnis auf, welches zwischen
dem Europaparlament und der vormaligen Ratspräsidentschaft Rumänien im März dieses Jahres ausgehandelt
und konsentiert worden war. Dieses hatte bekanntlich im Rat anschließend keine
Mehrheit gefunden. Das bedeutet: Der neue Trilog befasst sich ausschließlich mit
dem anwendbaren Recht und dem Export von Arbeitslosengeld. Die Koordinierung
der Pflegeleistungen ist nicht mehr Teil der Verhandlungsmasse. Das ist aus
Sicht der Krankenversicherung auch gut so.
Gesucht wird nun eine „Package-Lösung“, die wohl jedem
Mitgliedstaat einen Kompromiss abverlangen wird. Um diesen „Deal“ möglich zu
machen, finden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen statt.
Je früher, desto besser
In Deutschland besteht ein hohes Interesse, das Dossier noch
vor der Übernahme der Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 abzuschließen. Wünschenswert
wäre, wenn dies früher gelingen könnte. Denn die politische Hängepartie sorgt für
Antragsberge bei den zuständigen Krankenkassen und Verbindungsstellen der
Sozialversicherungsträger. So summieren sich die Anträge bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund über drei Monate auf gut 54.000; das Bild bei der Verbindungsstelle
Krankenversicherung Ausland der GKV sieht ähnlich aus. Rund 90 Prozent aller
Anträge sollen sich zudem auf Dienstreisen beziehen. Das ist die Situation in
Deutschland. Es drückt und Klärung tut Not.