Hohe Standards aufrechterhalten, neue Risiken einbeziehen.

SW – 01/2020

Dies hat sich die Europäische Kommission mit Blick auf die Überarbeitung des strategischen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zum Ziel gesetzt. In ihrer Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ hat sie angekündigt, ihre Arbeitsschutzstrategie zu überarbeiten. Ziel ist es, die hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU genießen, aufrecht zu erhalten.    

Neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz

Neben den „traditionellen“ Risiken, wie beispielsweise die Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen, möchte sie auch die neuen Risiken einbeziehen, die durch die Digitalisierung und neue Technologien am Arbeitsplatz entstehen. Roboter und digitale Werkzeuge können zwar einerseits gefährliche und monotone Aufgaben von Menschen übernehmen. Andererseits stellen die durch die Digitalisierung entstehenden neuen Arbeitsmuster, wie die ständige Erreichbarkeit, die zunehmende Online-Arbeit, die gegebenenfalls mobil und losgelöst vom Sitz des Arbeitgebers von überall ausgeübt werden kann, oder auch neue Mensch-Maschine-Schnittstellen neue Anforderungen an Prävention und Arbeitsschutz.

Impulse des Rats für eine neue Arbeitsschutzstrategie

Der Rat hatte bereits im Dezember seine Schlussfolgerungen für einen „neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: bessere Umsetzung des Arbeitsschutzes in der EU“ beschlossen und die EU-Kommission ersucht, eine Arbeitsschutzstrategie für den Zeitraum 2021 – 2027 vorzulegen.


Mit Blick auf tödliche Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit tödlichem Verlauf fordert der Rat die EU-Kommission auf, in den neuen strategischen Rahmen „Vision-Zero“-Ansätze aufzunehmen. Hierdurch möchte er insbesondere eine Präventionskultur fördern und die Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern.

Die EU-Kommission wird ersucht, sich im Rahmen der neuen Arbeitsschutzstrategie mit folgenden Schwerpunkten zu befassen:


  • die Bewältigung der Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt,
  • der Unterstützung von KMU und Kleinstunternehmen,
  • der Beseitigung von Gefahren und der Vorbeugung von Krankheiten, auch von Krebserkrankungen, die auf den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz zurückzuführen,
  • psychosoziale Risiken und arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten einschließlich Muskel-Skelett-Erkrankungen,
  • und mit Aspekten der Geschlechtergleichstellung im Rahmen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie der Bekämpfung von Belästigungen, einschließlich sexueller Belästigungen, und Mobbing am Arbeitsplatz.

Der Rat fordert die EU-Kommission auf, gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden, den zuständigen Unionsagenturen und dem beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, die mit den neuen Formen der Arbeit einhergehenden Probleme des Arbeitsschutzes anzugehen. Zur Bewältigung der Herausforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt soll die EU-Kommission auch weiterhin die Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verschärfen und Arbeitsschutzvorschriften, wie die Richtlinien über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten oder bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, aktualisieren.

Investitionen in OSH lohnen sich

Der Rat hebt in seinen Schlussfolgerungen auch hervor, dass Investitionen in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dazu beitragen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Unfälle sowie körperliche und psychosoziale Überlastungen zu vermeiden. Dies habe eine spürbare positive Auswirkung auf die Wirtschaft, weil eine bessere Arbeitsleistung und ein längeres Arbeitsleben gefördert würden. Und auch die EU-Kommission weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass jeder investierte Euro in den Arbeitsschutz mindestens eine Rendite von zwei Euro generiere. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) waren in einem gemeinsamen Forschungsprojekt zu Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz mit der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) zu dem Ergebnis gelangt, dass der „Return on Prevention“ 2,2 beträgt.

Ausblick

In ihrer Mitteilung stellt die EU-Kommission auch den Zeitrahmen vor, in dem sie die Initiativen vorlegen wird, mit dem sie ein soziales Europa „fit“ für den digitalen Wandel machen möchte. Der Fahrplan enthält Initiativen unterschiedlichster Art, die auch im Zusammenhang mit Fragen des Arbeitsschutzes relevant sind, wie z.B. ein Demografiebericht sowie ein Grünbuch zum Thema Altern, eine Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen, einen europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, ein Gipfel zum Thema Plattformarbeit oder, ganz grundlegend, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte. Den konkreten Zeitrahmen für die Vorlage des neuen strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und der vom Rat geforderten EU-Strategie für psychische Gesundheit hat sie hierbei nicht gegeben.