
Europäischer Mindestlohn
Die Europäische Kommission startet Konsultation.
CH – 01/2020
Bereits im Mandatsschreiben der neuen Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen an den zuständigen Kommissar für Beschäftigung und soziale
Rechte Nicolas Schmit, wurde als eine prioritäre Aufgabe die Arbeit an einem
gerechten Mindestlohn benannt. Im Europawahlkampf 2019 wurde dieser von Seiten
der Sozialdemokraten und Grünen gefordert. Nun wird diese politische Forderung
berücksichtigt und der Diskussionsprozess auf europäischer Ebene eröffnet.
Starke Lohnunterschiede in den Mitgliedstaaten
In 22 Ländern der EU gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn,
deren Höhe zwischen den einzelnen Staaten stark variiert von fast 12,- EUR in
Luxemburg bis unter 2,- EUR in Bulgarien. Auch der Anteil der auf
Mindestlohnniveau Beschäftigten variiert stark und liegt z.B. in Malta unter 5
Prozent und in Rumänien über 20%.
Arbeit der Kommission nimmt Fahrt auf
Am 14. Januar 2020 hat Kommissar Schmit nun ein Papier für die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner vorgelegt. Dieses soll zu
einer möglichen Maßnahme zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang
mit gerechten Mindestlöhnen führen. Es wird betont, dass angemessene Löhne ein
Schlüssel zu einem angemessenen Lebensstandard und bei der Umsetzung der
Europäischen Säule sozialer Rechte sind. Hierzu wurde auch am selben Tag eine Mitteilung veröffentlicht, welche sich mit mehren Initiativen im Sozialbereich
beschäftigt, auch mit einem Aktionsplan zur Umsetzung der Säule sozialer
Rechte.
Gerechter Lohn für alle?
Ziel einer möglichen europäischen Regelung soll nicht die
Festlegung eines einheitlichen Mindestlohns sein. Vielmehr geht es um die
Festlegung einer einheitlichen Basis, z.B. eine prozentuale Untergrenze in
Relation zum Durchschnittsverdienst.
Durch die erste Phase der Konsultation soll nun erst einmal
festgestellt werden, ob eine europäische Regelung überhaupt gewünscht und für
nötig erachtet wird. Sechs Wochen haben die Sozialpartner nun Zeit, sich zu
äußern.