Mobilitätspaket auf Schiene
Minimale Verbesserungen der Arbeits- und Sozialbedingungen für LKW-Fahrerinnen und- fahrer
IF – 01/2020
Seit 2017 wurde
zwischen den EU-Institutionen über ein neues Mobilitätspaket verhandelt. Es war
ein zähes Ringen unter verschiedenen Gesichtspunkten. Im Vordergrund der
Verhandlungen standen die Schaffung von fairerem Wettbewerb und die Bekämpfung
illegaler Praktiken im europäischen Verkehr, um so
das Gewirr aus vorherrschendem Lohn- und Sozialdumping weitestgehend zu
verhindern.
Hier standen sich die Interessen der Arbeitgeber den
Forderungen des fahrenden Personals lange verhärtet gegenüber. Gerade im
Transportwesen gilt das Motto „Zeit ist Geld“ und dieses wird nicht allzu selten
auf dem Rücken und zulasten der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen.
Digitalisierung sei Dank – Intelligente Hilfsmittel helfen Betrug vorzubeugen
Digitale Technologien sollen eingesetzt werden, um den Arbeitsalltag der
Fahrerinnen und Fahrer zu erleichtern und die Dauer von möglichen Straßenkontrollen
zu verkürzen. Diese
„intelligenten Kontrollgeräte“ registrieren automatisch Grenzübertritte sowie
Be- und Entladungen der transportierten Güter. Ab 2025 kommen diese Geräte im
Straßenverkehr bereits zum Einsatz, obwohl die Europäische Kommission diese
erst für 2034 vorgesehen hatte.
Lenk- und Ruhezeiten sorgten für viel Diskussion
Die Abgeordneten
des Europäischen Parlaments legten im Dezember 2019 ihren Standpunkt fest, um mit dem Rat über die Erneuerung der
Vorschriften für die Entsendung und die Ruhezeiten von fahrendem Personal zu verhandeln. Vorherrschende Wettbewerbsverzerrung durch viele europäische Spediteure, die zusätzlich noch Briefkastenfirmen
nutzen, sollen eingedämmt
werden.
Die Transportunternehmen müssen die Fahrpläne nun so gestalten,
dass Lenkerinnen und Lenker in regelmäßigen Abständen von mindestens 4 Wochen nach Hause zurückkehren
können. Die vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der
Kabine des LKWs verbracht werden.
Klare Regeln für die Entsendung
Für die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über die Entsendung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im mobilen Transportsektor wird ein klarer Rechtsrahmen geschaffen, um bürokratischen Aufwand durch unterschiedliche nationale Abwicklungen
zu vermeiden und einen angemessenen Lohn zu garantieren.
Während das Transportpersonal bisher mit dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am
gleichen Ort“ als „entsendet“ eingeteilt wurde, gilt in Zukunft eine Sonderbestimmung für
das Transportpersonal, eine Lex
Specialis. Demzufolge ist die Entsenderichtlinie bei bilateralen Fahrten nicht mehr
anzuwenden, unabhängig davon wie lange und über wie viele Tage sich die Fahrten quer durch Europa erstrecken.
Weiterer Fahrplan der Umsetzung
Der Verkehrsausschuss
des Parlaments muss das Trilogergebnis Mitte Januar noch formell bestätigen, um
den Weg frei für die beidseitige Bestätigung
von Rat und Parlament zu ebnen. Es wird mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union und eines Inkrafttretens im Sommer 2020 gerechnet.