Minimale Verbesserungen der Arbeits- und Sozialbedingungen für LKW-Fahrerinnen und- fahrer

IF – 01/2020

Seit 2017 wurde zwischen den EU-Institutionen über ein neues Mobilitätspaket verhandelt. Es war ein zähes Ringen unter verschiedenen Gesichtspunkten. Im Vordergrund der Verhandlungen standen die Schaffung von fairerem Wettbewerb und die Bekämpfung illegaler Praktiken im europäischen Verkehr, um so das Gewirr aus vorherrschendem Lohn- und Sozialdumping weitestgehend zu verhindern.

Hier standen sich die Interessen der Arbeitgeber den Forderungen des fahrenden Personals lange verhärtet gegenüber. Gerade im Transportwesen gilt das Motto „Zeit ist Geld“ und dieses wird nicht allzu selten auf dem Rücken und zulasten der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen.

Digitalisierung sei Dank – Intelligente Hilfsmittel helfen Betrug vorzubeugen

Digitale Technologien sollen eingesetzt werden, um den Arbeitsalltag der Fahrerinnen und Fahrer zu erleichtern und die Dauer von möglichen Straßenkontrollen zu verkürzen. Diese „intelligenten Kontrollgeräte“ registrieren automatisch Grenzübertritte sowie Be- und Entladungen der transportierten Güter. Ab 2025 kommen diese Geräte im Straßenverkehr bereits zum Einsatz, obwohl die Europäische Kommission diese erst für 2034 vorgesehen hatte.

Lenk- und Ruhezeiten sorgten für viel Diskussion

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments legten im Dezember 2019 ihren Standpunkt fest, um mit dem Rat über die Erneuerung der Vorschriften für die Entsendung und die Ruhezeiten von fahrendem Personal zu verhandeln. Vorherrschende Wettbewerbsverzerrung durch viele europäische Spediteure, die zusätzlich noch Briefkastenfirmen nutzen, sollen eingedämmt werden.

Die Transportunternehmen müssen die Fahrpläne nun so gestalten, dass Lenkerinnen und Lenker in regelmäßigen Abständen von mindestens 4 Wochen nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der Kabine des LKWs verbracht werden.

Klare Regeln für die Entsendung

Für die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im mobilen Transportsektor wird ein klarer Rechtsrahmen geschaffen, um bürokratischen Aufwand durch unterschiedliche nationale Abwicklungen zu vermeiden und einen angemessenen Lohn zu garantieren.

Während das Transportpersonal bisher mit dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ als „entsendet“ eingeteilt wurde, gilt in Zukunft eine Sonderbestimmung für das Transportpersonal, eine Lex Specialis. Demzufolge ist die Entsenderichtlinie bei bilateralen Fahrten nicht mehr anzuwenden, unabhängig davon wie lange und über wie viele Tage sich die Fahrten quer durch Europa erstrecken.

Weiterer Fahrplan der Umsetzung

Der Verkehrsausschuss des Parlaments muss das Trilogergebnis Mitte Januar noch formell bestätigen, um den Weg frei für die beidseitige Bestätigung von Rat und Parlament zu ebnen. Es wird mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und eines Inkrafttretens im Sommer 2020 gerechnet.