Einfluss von Migration auf das System der Rentenversicherung
Beispiel Italien
JS – 02/2020
Der italienische Sozialversicherungsträger INPS (https://www.inps.it)
beleuchtet derzeit die Auswirkungen von Migration auf die italienische Rentenversicherung.
Ein großer Teil der zugewanderten Menschen ist jung, sodass
diese als langfristige Beitragszahlende notwendig sind in der überalterten
italienischen Gesellschaft. Die Zugewanderten sind außerdem eher bereit, Arbeit
zu übernehmen, die Italienerinnen und Italiener nicht verrichten wollen, z.B.
als Hilfen in der Ernte.
Ein weiterer Faktor ist die Abwanderung von Italienerinnen
und Italienern mit Fach- oder Hochschulausbildung ins Ausland, sodass der
Bedarf an Beitragszahlenden weiter steigt.
Unter
diesen Gesichtspunkten erscheint Zuwanderung für das italienische Rentensystem
unerlässlich.
Nach Auffassung von Experten, auch aus dem Bereich der
gesetzlichen Rentenversicherung, wird der positive Effekt durch einen Blick auf
die öffentlichen Finanzen bestätigt. Danach übersteigen die in Italien von zugewanderten
Menschen geleisteten Sozialabgaben und Einkommensteuern die Sozialausgaben für
Zugewanderte in Milliardenhöhe.
Und auf lange Sicht?
Wie sich Zuwanderung langfristig auf das Rentensystem
auswirken wird, wird mit weiteren Angaben wie Bevölkerungswachstum innerhalb
der Gruppe der zugewanderten Menschen zu beobachten sein.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht hat Italien bereits
gute Erfahrungen mit der Integration von eingewanderten Menschen. Im Jahr 2002
wurde ein Gesetz erlassen, wodurch Menschen ohne Arbeitserlaubnis einen
Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erhalten konnten. Der Arbeitgeber
musste lediglich 700 Euro Sozialabgaben nachzahlen und einen Arbeitsvertrag für
ein Jahr gewähren. So konnten ca. 700.000 Menschen, z.B. aus Albanien,
langfristig als Beitragszahlende in das Sozialversicherungssystem integriert
werden.
Und in Deutschland?
In Anbetracht der Überalterung der deutschen Gesellschaft
ist hier ebenfalls davon auszugehen, dass die deutsche Volkswirtschaft und das
Rentensystem auf Zuwanderung angewiesen sind. Jedoch lassen sich aus Daten der
Deutschen Rentenversicherung keine konkreten Aussagen hinsichtlich Menschen mit
Migrationshintergrund treffen. Die gesetzliche Rentenversicherung erfasst
lediglich die Staatsbürgerschaft einer Person. Wer also im Laufe seines
Versicherungslebens die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist nicht
zu unterscheiden von denjenigen, die von Geburt an die deutsche
Staatsangehörigkeit hatten.
Weitere Ausführungen zu der Thematik für Deutschland finden Sie in:
Ausländische Versicherte und Rentenbezieher in der gesetzlichen
Rentenversicherung, Biber, Ulrich, Stegmann, Dr. Michael, Deutsche
Rentenversicherung 04/2019.