Beispiel Italien

JS – 02/2020

Der italienische Sozialversicherungsträger INPS (https://www.inps.it) beleuchtet derzeit die Auswirkungen von Migration auf die italienische Rentenversicherung.

Ein großer Teil der zugewanderten Menschen ist jung, sodass diese als langfristige Beitragszahlende notwendig sind in der überalterten italienischen Gesellschaft. Die Zugewanderten sind außerdem eher bereit, Arbeit zu übernehmen, die Italienerinnen und Italiener nicht verrichten wollen, z.B. als Hilfen in der Ernte.

Ein weiterer Faktor ist die Abwanderung von Italienerinnen und Italienern mit Fach- oder Hochschulausbildung ins Ausland, sodass der Bedarf an Beitragszahlenden weiter steigt.

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint Zuwanderung für das italienische Rentensystem unerlässlich.

Nach Auffassung von Experten, auch aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, wird der positive Effekt durch einen Blick auf die öffentlichen Finanzen bestätigt. Danach übersteigen die in Italien von zugewanderten Menschen geleisteten Sozialabgaben und Einkommensteuern die Sozialausgaben für Zugewanderte in Milliardenhöhe.

Und auf lange Sicht?

Wie sich Zuwanderung langfristig auf das Rentensystem auswirken wird, wird mit weiteren Angaben wie Bevölkerungswachstum innerhalb der Gruppe der zugewanderten Menschen zu beobachten sein.

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht hat Italien bereits gute Erfahrungen mit der Integration von eingewanderten Menschen. Im Jahr 2002 wurde ein Gesetz erlassen, wodurch Menschen ohne Arbeitserlaubnis einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erhalten konnten. Der Arbeitgeber musste lediglich 700 Euro Sozialabgaben nachzahlen und einen Arbeitsvertrag für ein Jahr gewähren. So konnten ca. 700.000 Menschen, z.B. aus Albanien, langfristig als Beitragszahlende in das Sozialversicherungssystem integriert werden.

Und in Deutschland?

In Anbetracht der Überalterung der deutschen Gesellschaft ist hier ebenfalls davon auszugehen, dass die deutsche Volkswirtschaft und das Rentensystem auf Zuwanderung angewiesen sind. Jedoch lassen sich aus Daten der Deutschen Rentenversicherung keine konkreten Aussagen hinsichtlich Menschen mit Migrationshintergrund treffen. Die gesetzliche Rentenversicherung erfasst lediglich die Staatsbürgerschaft einer Person. Wer also im Laufe seines Versicherungslebens die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, ist nicht zu unterscheiden von denjenigen, die von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.

Weitere Ausführungen zu der Thematik für Deutschland finden Sie in: Ausländische Versicherte und Rentenbezieher in der gesetzlichen Rentenversicherung, Biber, Ulrich, Stegmann, Dr. Michael, Deutsche Rentenversicherung 04/2019.