Qualität und Sicherheit bei Organspenden sicherstellen – Dateninfrastruktur zum Nutzen der Solidargemeinschaft.

RB – 02/2020

Seit Jahresbeginn hat Kroatien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Neben vielen anderen wichtigen Themen haben sich die Kroaten auch einige wichtige Anliegen aus dem Gesundheitsbereich für die Zeit ihrer Präsidentschaft vorgenommen.

Transplantation und Organspende

Dem Programm der Kroaten ist zu entnehmen, dass sie ihre Erfahrungen im Bereich der Organtransplantation und Organspende einbringen möchten. Ziel ist es, Möglichkeiten einer engeren und besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich auszuloten. Geltende Rechtsvorschriften und Leitlinien tragen bereits zur Verbesserung der Verfügbarkeit, des effizienten Zugangs, der Qualität und der Sicherheit von Organen in der EU bei. Die Impulse der Kroaten könnten in einer Überarbeitung des in die Jahre gekommenen Aktionsplans im Bereich Organspende und -transplantation münden. Während der Laufzeit das letzten Aktionsplans von 2009-2015 konnten dadurch 4.600 zusätzliche Transplantationen in der EU durchgeführt werden.

Im Rahmen der kroatischen Ratspräsidentschaft findet zu diesem Thema die „High-level conference on Transplantation and Organ Donation“ vom 16.-17. März in Zagreb statt. Inhaltlich werden die Qualität und Sicherheit von Organspenden thematisiert.

Im europäischen Vergleich führen die Mitgliedstaaten Spanien, Kroatien, Portugal und Belgien die Länderliste der Spendenbereitschaft an. Deutschland ist im Ländervergleich am unteren Ende der Liste platziert und somit als bevölkerungsstarkes EU-Mitglied auf Importe aus dem Ausland angewiesen. Im internationalen Vergleich muss jedoch berücksichtigt werden, dass nationale Spendensysteme (Widerspruchslösung oder Entscheidungslösung) und definierte medizinische Voraussetzungen einer Organentnahme variieren.

Vor dem Hintergrund des Mangels an Spendeorganen hat der Bundestag am 16.01.2020 über die zukünftige Organspendenpraxis in Deutschland abgestimmt. Zur Wahl standen zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe. Der Entwurf des Bundesgesundheitsministers Spahn und des Abgeordneten Prof. Lauterbach zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz, konnte sich gegenüber dem Vorschlag der Abgeordneten Baerbock und Maag, zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, nicht durchsetzen.


Mit dem Abstimmungsergebnis bleibt die „Entscheidungslösung“ zur Organspende bestehen. Die Abgabe der Erklärung zur Organ- und Gewebespende wird zukünftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Hausärztinnen und Hausärzte im Gespräch ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig zur Eintragung in das bundesweit neu einzurichtende Online-Register ermutigen.

Daten und Digitalisierung

Gesundheitsdaten müssen zum Nutzen der Solidargemeinschaft verfügbar gemacht werden. Unter dieser Vorgabe sollen Überlegungen zur sekundären Verwendung von Daten und die Errichtung einer qualitativ hochwertigen und sicheren Dateninfrastruktur weiterentwickelt werden.

Hierzu wird eine hochrangige Veranstaltung „e-Health week Croatia“ vom 15.-17. April in Rovinj (Kroatien) im Rahmen der Ratspräsidentschaft ausgerichtet. Die Veranstaltung steht im Einklang mit der Resolution zum Wandel in Gesundheitswesen und Pflege im digitalen Binnenmarkt. Parallel zur Veranstaltung wird vor Ort eine Konferenz der Mitgliedstaaten zu diesem Thema stattfinden.