
Kommission veröffentlicht Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz
Europäischer Rechtsrahmen soll Qualität und Einhaltung ethischer Prinzipien garantieren
Dr. S-W – 03/2020
Am 19. Februar
hat die Europäische Kommission ein Weißbuch veröffentlicht zum Thema
„Künstliche Intelligenz – ein europäisches Konzept für Intelligenz und
Vertrauen“, COM(2020) 65 final. Das
Weißbuch vertieft den schon früher eingeschlagenen industrie- und
standortpolitischen Pfad einer umfassenden Entwicklung und Förderung des
Einsatzes von KI, einschließlich des Einsatzes von Big Data, und schlägt hierzu ein koordiniertes
europäisches Konzept vor. Das Weißbuch will hierzu die politischen Optionen
aufzeigen, unter anderem auch auf den Sektoren „Gesundheitswesen“ und
„öffentliche Verwaltungen“. Für jeden Sektor soll ein Programm zur Einführung
von KI erarbeitet werden, das die Beschaffung von KI-Systemen fördert und dazu
beiträgt, die öffentlichen Vergabeverfahren anzupassen.
Des Weiteren
spricht sich die Kommission für einen „klaren europäischen Regulierungsrahmen“
aus, unter anderem zum Schutz der Bürger- und Grundrechte, einschließlich
Datenschutz, Schutz der Privatsphäre, Nichtdiskriminierung und Verbraucherschutz.
Eine länderspezifische Vorgehensweise dagegen leiste einer Fragmentierung des
Binnenmarktes Vorschub.
Die Kommission
geht ausführlich auf die verschiedenen Elemente eines gesteigerten
Risikopotentials von KI ein, unter anderem den „Black Box-Effekt“, d.h. die
schwere Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen und Entscheidungen, die von oder mit
Hilfe von KI gefällt werden. Derartige Besonderheiten von KI könnten die
Anwendung und Durchsetzung bereits bestehender Rechtsvorschriften erschweren,
etwa auf dem Feld der Nicht-Diskriminierung. Daher müssten diese
Rechtsvorschriften möglicherweise angepasst werden.
Die Kommission
möchte bei der Ausarbeitung einschlägiger Rechtsanpassungen einen
„risikobasierten Ansatz“ einschlagen. Für Anwendungen ohne hohes Risiko sollen
uneingeschränkt die bereits bestehenden EU-Vorschriften gelten. Für die
Filterung der Anwendungen mit „hohem Risiko“ sei in einem ersten Schritt zu
prüfen, ob man es mit einem Sektor zu tun habe, der typischerweise mit einem
hohen Gefährdungspotential zu assoziieren sei – wie z.B. das Gesundheitswesen,
soziale Sicherheit und Arbeitsverwaltungen. In einem zweiten Schritt sei dann
nach der Schwere einer möglichen Beeinträchtigung oder Rechtsverletzung zu
differenzieren.
Was die möglichen
Ansätze künftiger Regelungen angeht, so zielen diese unter anderem auf die
Qualität der Trainingsdaten (z.B. zu Vermeidung unerwünschter
Diskriminierungen), die Sicherung der Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen und
Ergebnissen von KI, etwa durch Aufbewahrung der Trainingsdaten, sowie die
Sicherung einer Letztverantwortung des Menschen bei wichtigen Entscheidungen.
Im Wege einer
öffentlichen Konsultation bittet die Kommission um Stellungnahme zu den im
Weißbuch enthaltenen Vorschlägen, einzureichen bis zum 19. Mai 2020. Das Weißbuch ist
unter folgendem Link zugänglich.