OECD und Europa wollen Plattformarbeit besser in den Griff bekommen
Einheitliche Berichts-Standards und grenzüberschreitender Informationsaustausch würden helfen
Dr. S-W – 03/2020
Die wachsende
Präsenz der Plattformwirtschaft stellt die (Steuer-) Verwaltungen vor neue
Herausforderungen, insbesondere bei Transaktionen unter Beteiligten in mehreren
Ländern. Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche selbstständige
Plattformarbeiter ihr Plattform-Einkommen nicht regelmäßig den Behörden melden.
Gleichzeitig bietet die Plattformwirtschaft für die Zwecke der Steuer- und
Sozialabgabenerhebung auch Chancen. Transaktionen und die mit ihnen verbundenen
Zahlungsströme finden in elektronischer Form statt, was gleichzeitig die
Transparenz erhöht und den erforderlichen Umsetzungsaufwand bei Steuerzahlern
und Behörden absenkt.
Vor diesem
Hintergrund haben sowohl die EU-Kommission als auch die OECD Initiativen
gestartet, um einheitliche Standards für Meldepflichten elektronischer
Plattformen sowie die Grundlagen für einen grenzüberschreitenden
Informationsaustausch unter Steuerbehörden zu schaffen. Die OECD weist darüber
hinaus ausdrücklich auf die Option hin, die neuen Verfahren auch der
Sozialversicherung zugänglich zu machen.
Die
OECD stellt ihre Vorschläge im Rahmen einer am 19. Februar gestarteten
öffentlichen Konsultation zum Thema „Model Rules for Reporting by Platform
Operators with respect to sellers in the Sharing and Gig Economy“ vor. Zum
Konsultationsdokument führt der folgende Link.
Eine ganz ähnliche, aber nur auf Europa zugeschnittene Initiative,
startete die EU-Kommission am
7. Februar mit einem
„Inception Impact Assessment“ unter dem Titel „Proposal for a Council Directive
amending directive 2011/16/EU as regards measures to strengthen the exchange of
information framework in the field of taxation“. Ein Download ist nur in Englisch möglich.
Das Ziel
der Kommissionsinitiative ist die Verbesserung der Kooperation zwischen
nationalen Steuerbehörden. Zugleich geht es ihr darum, unilaterale
unkoordinierte Maßnahmen auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten zu
vermeiden. Vorgelagert wäre – vergleichbar dem OECD-Vorschlag - eine (hier:
EU-weite) Standardisierung der Berichterstattungspflichten von Plattformen. Als
Mittel präferiert die Kommission eine Anpassung der Richtlinie 2011/16. Zu
prüfen wäre unter anderem die Frage, ob nur in der EU niedergelassene oder
weltweit alle Plattformen erfasst werden sollen.
Die Kommission kündigt noch für Februar eine Konsultation an, die sich an die nationalen Steuerbehörden richten soll. Desweiteren wird die Kommission im April im
Rahmen ihrer Konferenz „Tax Compliance in a Digital World“ eine hochrangige
Stakeholder-Anhörung organisieren.
Die deutsche
Sozialversicherung begrüßt die Initiative der OECD. Zur Verbesserung des
Sozialschutzes soll in Deutschland zunehmend selbstständiges Einkommen zeitnah
der Versicherungspflicht unterliegen. Dies gilt nicht zuletzt auch für
Einkommen, welches über elektronische Plattformen erzielt wird, auch wenn es
sich oft nur um Nebeneinkünfte handelt. Mit den von der OECD vorgeschlagenen
"Reporting Rules" würde ein wichtiger Weg eingeschlagen, um absichtlich
oder unabsichtlich unterlassene Sozialabgaben aufzudecken. Die in Aussicht
gestellte Nutzung der angestrebten Daten auch für sozialversicherungsrechtliche
Zwecke ist in Deutschland daher von hoher Relevanz und sollte weiterverfolgt
werden.
Die
Stellungnahme der deutschen Sozialversicherung finden Sie hier.