Einheitliche Berichts-Standards und grenzüberschreitender Informationsaustausch würden helfen

Dr. S-W – 03/2020

Die wachsende Präsenz der Plattformwirtschaft stellt die (Steuer-) Verwaltungen vor neue Herausforderungen, insbesondere bei Transaktionen unter Beteiligten in mehreren Ländern. Es ist damit zu rechnen, dass zahlreiche selbstständige Plattformarbeiter ihr Plattform-Einkommen nicht regelmäßig den Behörden melden. Gleichzeitig bietet die Plattformwirtschaft für die Zwecke der Steuer- und Sozialabgabenerhebung auch Chancen. Transaktionen und die mit ihnen verbundenen Zahlungsströme finden in elektronischer Form statt, was gleichzeitig die Transparenz erhöht und den erforderlichen Umsetzungsaufwand bei Steuerzahlern und Behörden absenkt.

Vor diesem Hintergrund haben sowohl die EU-Kommission als auch die OECD Initiativen gestartet, um einheitliche Standards für Meldepflichten elektronischer Plattformen sowie die Grundlagen für einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch unter Steuerbehörden zu schaffen. Die OECD weist darüber hinaus ausdrücklich auf die Option hin, die neuen Verfahren auch der Sozialversicherung zugänglich zu machen.

Die OECD stellt ihre Vorschläge im Rahmen einer am 19. Februar gestarteten öffentlichen Konsultation zum Thema „Model Rules for Reporting by Platform Operators with respect to sellers in the Sharing and Gig Economy“ vor. Zum Konsultationsdokument führt der folgende Link.

Eine ganz ähnliche, aber nur auf Europa zugeschnittene Initiative, startete die EU-Kommission am 7. Februar mit einem „Inception Impact Assessment“ unter dem Titel „Proposal for a Council Directive amending directive 2011/16/EU as regards measures to strengthen the exchange of information framework in the field of taxation“. Ein Download ist nur in Englisch möglich.

Das Ziel der Kommissionsinitiative ist die Verbesserung der Kooperation zwischen nationalen Steuerbehörden. Zugleich geht es ihr darum, unilaterale unkoordinierte Maßnahmen auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Vorgelagert wäre – vergleichbar dem OECD-Vorschlag - eine (hier: EU-weite) Standardisierung der Berichterstattungspflichten von Plattformen. Als Mittel präferiert die Kommission eine Anpassung der Richtlinie 2011/16. Zu prüfen wäre unter anderem die Frage, ob nur in der EU niedergelassene oder weltweit alle Plattformen erfasst werden sollen.

Die Kommission kündigt noch für Februar eine Konsultation an, die sich an die nationalen Steuerbehörden richten soll. Desweiteren wird die Kommission im April im Rahmen ihrer Konferenz „Tax Compliance in a Digital World“ eine hochrangige Stakeholder-Anhörung organisieren.

Die deutsche Sozialversicherung begrüßt die Initiative der OECD. Zur Verbesserung des Sozialschutzes soll in Deutschland zunehmend selbstständiges Einkommen zeitnah der Versicherungspflicht unterliegen. Dies gilt nicht zuletzt auch für Einkommen, welches über elektronische Plattformen erzielt wird, auch wenn es sich oft nur um Nebeneinkünfte handelt. Mit den von der OECD vorgeschlagenen "Reporting Rules" würde ein wichtiger Weg eingeschlagen, um absichtlich oder unabsichtlich unterlassene Sozialabgaben aufzudecken. Die in Aussicht gestellte Nutzung der angestrebten Daten auch für sozialversicherungsrechtliche Zwecke ist in Deutschland daher von hoher Relevanz und sollte weiterverfolgt werden.

Die Stellungnahme der deutschen Sozialversicherung finden Sie hier.