
Rente: Keine Einheitslösung
Abschlussbericht der EU-Expertengruppe „Renten“ veröffentlicht
JS – 03/2020
Im
Jahr 2018 wurde die Expertengruppe „Renten“ einberufen mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Wissenschaft, Altersversorgungseinrichtungen, Sozialpartnern und
der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die
betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
Aufgabe
der Gruppe war, insbesondere die Situation der betrieblichen und privaten
Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten zu untersuchen und entsprechend
Handlungsempfehlungen für die EU und die Mitgliedstaaten auszusprechen.
Die Expertengruppe hat im Februar nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht.
Hinsichtlich der Handlungsempfehlungen stellt die
Expertengruppe fest, dass es keine Lösung gibt, die für alle Mitgliedstaaten
passt. Hierfür sind die Rentensysteme der einzelnen Staaten, die finanziellen
Möglichkeiten (der Länder, der Arbeitgebenden und der Einzelpersonen) und die
Wechselbeziehungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge
zu divers.
Die zentralen Empfehlungen der Expertengruppe sind unter anderem die
folgenden:
- Bei der Reformierung der Rentensysteme sollten
die Mitgliedstaaten für die entsprechenden Rechtsrahmen (sozial-, arbeits- und
steuerrechtlich) sorgen und einen langfristigen, ganzheitlichen Ansatz bei der
Entwicklung von Mehrsäulensystemen verfolgen.
- Die Mitgliedstaaten sollten finanzielle und gesetzliche
Anreize bieten, damit die Sozialpartner gemeinschaftliche Altersvorsorgeoptionen
einrichten, die eine Risikoverteilung zwischen den Mitgliedern gewährleisten
und gleichzeitig die autonomen Kompetenzen der Sozialpartner und der unterstützenden
Unternehmen respektieren.
- Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
sollen Rentenpunkte gewährt werden für Kindererziehungs- und sonstige
Pflegezeiten. Neben der Sicherung der Rentenansprüche soll dies als Anreiz
dienen, dass Kindererziehung und Pflege gleich zwischen Männern und Frauen
aufgeteilt wird.
- Die Mitgliedstaaten sollten sowohl in der Spar-
als auch in der Auszahlungsphase steuerliche und/oder finanzielle Anreize für Zusatzrenten
bieten, die bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anreize
sollten die Verschiedenartigkeit der Rentenarten und die damit verbundene
Sozialpolitik eines Mitgliedstaats widerspiegeln.
- Die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner
sollten kostengünstige Instrumente und Methoden entwickeln, um die Anfälligkeit
europäischer Rentenversicherer für langfristige ökologische und soziale
Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.
- Die EU sollte ein regelmäßiges
Multi-Stakeholder-Forum für den strukturierten Austausch zwischen
Sozialpartnern, Rentenversicherern, Vertretungen der Begünstigten, unabhängigen
Sachverständigen und EU-Rentenbehörden einrichten.
Der gesamte Abschlussbericht kann hier nachgelesen werden. Er ist allerdings bisher nur auf Englisch verfügbar.