Abschlussbericht der EU-Expertengruppe „Renten“ veröffentlicht

JS – 03/2020

Im Jahr 2018 wurde die Expertengruppe „Renten“ einberufen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Altersversorgungseinrichtungen, Sozialpartnern und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).

Aufgabe der Gruppe war, insbesondere die Situation der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten zu untersuchen und entsprechend Handlungsempfehlungen für die EU und die Mitgliedstaaten auszusprechen.

Die Expertengruppe hat im Februar nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht.

Hinsichtlich der Handlungsempfehlungen stellt die Expertengruppe fest, dass es keine Lösung gibt, die für alle Mitgliedstaaten passt. Hierfür sind die Rentensysteme der einzelnen Staaten, die finanziellen Möglichkeiten (der Länder, der Arbeitgebenden und der Einzelpersonen) und die Wechselbeziehungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zu divers.

Die zentralen Empfehlungen der Expertengruppe sind unter anderem die folgenden:

  • Bei der Reformierung der Rentensysteme sollten die Mitgliedstaaten für die entsprechenden Rechtsrahmen (sozial-, arbeits- und steuerrechtlich) sorgen und einen langfristigen, ganzheitlichen Ansatz bei der Entwicklung von Mehrsäulensystemen verfolgen.
     
  • Die Mitgliedstaaten sollten finanzielle und gesetzliche Anreize bieten, damit die Sozialpartner gemeinschaftliche Altersvorsorgeoptionen einrichten, die eine Risikoverteilung zwischen den Mitgliedern gewährleisten und gleichzeitig die autonomen Kompetenzen der Sozialpartner und der unterstützenden Unternehmen respektieren.
     
  • Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sollen Rentenpunkte gewährt werden für Kindererziehungs- und sonstige Pflegezeiten. Neben der Sicherung der Rentenansprüche soll dies als Anreiz dienen, dass Kindererziehung und Pflege gleich zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird.
     
  • Die Mitgliedstaaten sollten sowohl in der Spar- als auch in der Auszahlungsphase steuerliche und/oder finanzielle Anreize für Zusatzrenten bieten, die bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Diese Anreize sollten die Verschiedenartigkeit der Rentenarten und die damit verbundene Sozialpolitik eines Mitgliedstaats widerspiegeln.
     
  • Die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten kostengünstige Instrumente und Methoden entwickeln, um die Anfälligkeit europäischer Rentenversicherer für langfristige ökologische und soziale Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.
     
  • Die EU sollte ein regelmäßiges Multi-Stakeholder-Forum für den strukturierten Austausch zwischen Sozialpartnern, Rentenversicherern, Vertretungen der Begünstigten, unabhängigen Sachverständigen und EU-Rentenbehörden einrichten.
     

Der gesamte Abschlussbericht kann hier nachgelesen werden. Er ist allerdings bisher nur auf Englisch verfügbar.