
COVID-19: Staats- und Regierungschefs koordinieren Maßnahmen
Handeln der Mitgliedstaaten soll auf fünf Pfeilern beruhen.
RB – 04/2020
Die COVID-19 Pandemie stellt die EU und die Welt vor
unvorhersehbare Herausforderungen. Um diese zu bewältigen bedarf
es daher zügiger, zielgerichteter und umfassender Maßnahmen auf europäischer,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Aufgrund des dynamischen Verlaufs der Corona Pandemie in
Europa und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten, traf
sich am 26. März 2020 der Europäische Rat per Videokonferenz zu einem außerordentlichen
Gipfel. Ziel war es, Maßnahmen der Mitgliedstaaten mit den EU-Institutionen
sowie zwischen den Regierungen bestmöglich zu koordinieren.
Die Vertreter der Mitgliedstaaten verständigten sich darauf,
ihr Handeln nach den folgenden fünf Pfeilern auszurichten:
Eindämmung der Virusverbreitung
Die Mitgliedstaaten hatten bereits auf verschiedenen Ebenen individuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus unternommen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenzen temporär verschärft. Derzeit ist eine Einreise nur für notwendige Reisen gestattet. Über eine Verlängerung dieser Maßnahmen wird situativ neu entschieden. Innerhalb der EU-Grenzen sollen Personen, zur Rückkehr ins Heimatland, und Waren möglichst schnell verkehren können.
Versorgung mit medizinischer Ausrüstung
Die Versorgung des medizinischen Personals in der EU mit persönlicher Schutzausrüstung ist die derzeit drängendste Priorität. Die Vertreter der Mitgliedstaaten forderten die Europäische Kommission auf, Möglichkeiten zur beschleunigten gemeinsamen Beschaffung von Schutzausrüstung, Ventilatoren und Infektionstests zu identifizieren. Als erste Reaktion wird die Europäische Kommission das Budget für die strategische Lagerhaltung (rescEU stockpile) für (intensiv-) medizinische Ausrüstung, Impfstoffe und Arzneimittel erhöhen (Stand 17.04.2020: 380 Millionen Euro).
Forschungsförderung
140 Millionen Euro wurden bereits für 17 Forschungsprojekte,
darunter auch Projekte zur Entwicklung eines Impfstoffes, bereitgestellt. In
einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich die Vertreter der Mitgliedstaaten
für einen europäischen und global kollaborierenden Ansatz zur Erforschung und
Entwicklung eines Impfstoffes aus. Dieser soll in kürzester Zeit entwickelt
werden und global verfügbar sein.
Umgang mit sozioökonomischen Konsequenzen
Die Vertreter der Mitgliedstaaten verdeutlichten, dass
weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Milderung
sozialer Auswirkungen bereits unternommen wurden. Jedoch benötigen die
Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität, diese Maßnahmen umsetzen zu
können. Die Nutzung der Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
stellt einen hilfreichen Schritt dar. Die Europäische Kommission wird mit Ihrem Vorschlag für eine
Corona Investment Initiative 37 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds
bereitstellen, um die Folgen der Krise abzumildern.
Hilfeleistung für EU-Bürger in Drittstaaten
Es werden weitere Anstrengungen unternommen, in Drittstaaten
gestrandete EU-Bürger wieder in die EU zurückzuführen. Die Europäische
Kommission wird in einem Anhang zu den Leitlinien der Grenzkontrollen, Hinweise
zur Erleichterung des Transits für rückgeführte Personen bereitstellen.
Lernen aus der Krise
Während die Bekämpfung der Pandemie derzeit Vorrang hat,
wurde angeregt, Maßnahmen für die Zeit nach der Krise zur erarbeiten. Für ein
funktionierendes soziales und wirtschaftlich stabiles Europa bedarf es eines
koordinierten Austrittsverfahrens der geltenden Schutzmaßnahmen, eines
umfassenden Rettungsplans und eines starken Investitionspaketes.
Ebenfalls muss die Resilienz der Gesellschaft mit solchen
Krisen reflektiert werden. Es ist zu überlegen, ein weitreichendes
Krisenmanagementsystem in der EU zu etablieren.